Berlin. In seltenen Fällen kann eine Corona-Impfung mit Astrazeneca zu schweren Nebenwirkungen führen. Haftet der Staat in solchen Fällen?

  • Millionen Menschen in Deutschland wurden mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca geimpft
  • In sehr seltenen Fällen kann dieser schwere Nebenwirkungen auslösen
  • Haftet der Staat in diesen Fällen?

In Deutschland sind derzeit fünf Corona-Impfstoffe zugelassen. Doch es gibt Unterschiede – nicht alle Vakzine werden für alle Impfwilligen empfohlen. Das Mittel von Astrazeneca wird aktuell sogar überhaupt nicht mehr eingesetzt. Doch viele Menschen wurden damit geimpft. Was, wenn bei ihnen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind, etwa ein Hinrvenenthrombose? Wer haftet dann?

Astrazeneca – und plötzlich treten unerwarteten Schäden auf

Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet diese Frage auf seiner Webseite. Durch die Stiko-Empfehlung sei Astrazeneca in Deutschland grundsätzlich zugelassen. Damit sei auch die Haftungsfrage geklärt: „Die Länder haften, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten. Der Bund übernimmt die Haftung, wenn unerwartete Nebenwirkungen auftreten. Bei Produktfehlern übernimmt der Hersteller die Haftung. Der impfende Arzt wiederum haftet dafür, dass er die Impfung korrekt verabreicht.“

Schwere Nebenwirkungen: Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen, Hautblutungen

Wenn Geimpfte nach vier bis 16 Tagen nach einer Impfung mit Astrazeneca oder Johnson&Johnson nach Abklingen der üblichen Impfreaktionen Beschwerden haben, sollten sich die Patienten an ihre Hausärzte wenden. Die Symptome können Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen oder Schwellungen in Armen oder Beinen sein. Auch bei starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen rät das Bundesgesundheitsministerium, sofort einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.

Dabei müssen die Geimpften schwere Nebenwirkungen normalen Impfreaktionen wie einem schweren Covid-Impfarm unterscheiden. Diese Reaktionen auf eine Impfung treten kurz nach der Injektion auf und dauern meist nicht länger als ein bis zwei Tage. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Nebenwirkungen für sich oder im Namen einer anderen Person können Sie auch dem Paul-Ehrlich-Institut unter www.nebenwirkungen.bund.de melden. Die Meldung geht direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden.

Dieser Artikel wurde zuerst auf morgenpost.de veröffentlicht.