Berlin. Seit diesem Dienstag gelten für Autofahrer in Deutschland höhere Bußgelder und auch neue Strafen bei Verkehrsdelikten. Ein Überblick.

  • Der neue Bußgeldkatalog gilt seit diesem Dienstag in Kraft
  • Er soll mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen
  • Das Bußgeld für Autofahrer erhöht sich erheblich

Verkehrssünder auf Deutschlands Straßen müssen seit diesem Dienstag (9. November) mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Nach langen Diskussionen treten nun neue Regeln in Kraft. Der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger soll durch die höheren Strafen sicherer werden. Aber auch die Behinderung von Rettungskräften wird teurer.

Das sind die Änderungen im Bußgeldkatalog

  • Parken im allgemeinen Halte- oder Parkverbot kostet künftig bis zu 55 Euro statt bis zu 15 Euro
  • Das Bußgeld für zu schnelles Fahren innerorts wird allgemein verdoppelt. Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 16 km/h und 20 km/h werden beispielsweise mit 70 Euro statt der bisherigen 35 Euro bestraft. Ab 91 km/h über dem Tempolimit sind es dann 400 Euro statt 200 Euro
  • Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Behinderten-Parkplatz wird von 35 Euro auf 55 Euro erhöht
  • Für das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt oder die Behinderung von Rettungskräften werden künftig 100 Euro fällig
  • Auch das unerlaubte Parken vor Ladesäulen von Elektroautos oder auf Carsharing-Parkplätzen kostet in Zukunft 55 Euro Verwarnungsgeld
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet
  • Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben

Gescheiterter Bußgeldkatalog 2020 – Nun „konstruktive Rolle“ für Scheuer

Eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs im vergangenen Jahr war wegen eines Formfehlers im Bundesverkehrsministerium gescheitert. Die damaligen Änderungen im Bußgeldkatalog hatten auch Fahrverbote bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgesehen. Nachdem der ADAC den Formfehler öffentlich gemacht hatte, wollte Andreas Scheuer (CSUwollte Andreas Scheuer (CSU) die Fahrverbote plötzlich wieder einkassieren. Doch die von den Grünen geführten Bundesländer meldeten ihr Veto an. Weil sich keine Lösung in dem Streit fand, blieb der Bußgeldkatalog letzten Endes ohne verschärfte Strafen.

Nun sind die Grünen laut Bremens Senatorin Schaefer bei den Fahrverboten über ihren Schatten gesprungen. Auch Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt und eine konstruktive Rolle gespielt. „Es war ein Geben und nehmen“, so Schaefer.

Die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien nun ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.“

Fahrradfahrer sehen in höheren Bußgeldern nur "Trippelschritte"

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die neuen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.

Insgesamt sei die Novelle aber nur ein „Trippelschritt“ gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. „Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.“ Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit.

„Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.“ Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. „Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen“, so Krone. (dpa/jas)