Berlin. Nach einem illegalen Autorennen mit Todesfolge in Berlin hat ein Gericht zwei Fahrer nun verurteilt. Das erste Urteil wurde aufgehoben.

Das Landgericht Berlin hat zwei Autofahrer zum zweiten Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die so genannten Ku’Damm-Raser hatten sich im Februar 2016 ein illegales Rennen geliefert. Ein unbeteiligter Autofahrer wurde in einen Autounfall verwickelt und getötet.

Der Bundesgerichtshof hatte die erste Verurteilung der beiden Verursacher wegen Mordes aufgehoben. Das Gericht in der Hauptstadt sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen.

„Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. „Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.“ Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Ku’Damm-Raser waren mit bis zu 170 km/h in der Stadt unterwegs

Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku’damm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Der Fall dürfte aber weitergehen. Ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.

Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet.

Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss. In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde „gern ungeschehen machen, was geschehen ist“. Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

Tödliche Autorennen immer wieder in der Diskussion

Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.

Tödliche Autorennen werden immer wieder heiß diskutiert. So beschäftigten sich zahlreiche Talk-Shows mit dem Thema. „Maischberger“ fragte etwa: Begehen Raser potenziell Mord? Auch fiktive Sendungen arbeiteten sich an dem Fall ab – so auch der „Polizeiruf 110“: Das mus man über die Raser-Szene wissen.

In den vergangenen Tagen waren nicht nur tödliche Raser-Aktionen in die Schlagzeilen geraten, sondern auch gefährliche Aktionen bei Autokorsos – wie zuletzt bei Ratingen: Hochzeitsgesellschaft blockiert A3 – Polizei fürchtet Trend. Immer wieder sind Straßen Schauplätze lebensgefährlicher Aktionen. Ein 22-Jähriger hat bei einem illegalen Autorennen gerade seinen Bruder (24) totgefahren.

Rücksichtsloses und gefährliches Verhalten in Straßenverkehr könnte bald schon in der Entstehung unterbunden werden. So zum Beispiel wenn es um Bußgelder für Rowdys geht. Die Verkehrsminister der Länder stellen die Frage: Müssen Auto-Poser bald mehr Bußgeld zahlen? (dpa/ac)