Karlsruhe. Wer als Raser einen Menschen tötet, kann als Mörder gelten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals ein solches Urteil bestätigt.

Ein 24-Jähriger stiehlt betrunken ein Taxi, flüchtet damit vor der Polizei und lenkt es mit einer Geschwindigkeit von rund 160 Kilometern pro Stunde auf die Gegenfahrbahn. Der Wagen stößt frontal auf ein anderes Taxi. Ein 22-jähriger Fahrgast stirbt, der Taxifahrer und ein weiterer Fahrgast werden schwer verletzt.

Geschehen ist das am 4. Mai 2017 in Hamburg. Das Urteil des Landgerichts: Mord, zweifacher versuchter Mord und zweifache gefährliche Körperverletzung. Die Strafe: lebenslange Haft. Aber darf man das überhaupt? Einen Raser als Mörder schuldig sprechen?

Ja, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Das Mordurteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen: 4 StR 345/18).

Keine Bestätigung des Mordurteils bei ähnlichem Fall in Berlin

Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Strafgericht mit. Das Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom Februar 2018 einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen.

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürstendamm aufgehoben. Damals vermissten die Richter Belege für einen bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten.

Der BGH markierte aber keine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen. „Diese Erwartung müssen wir enttäuschen“, hatte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible damals gesagt. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“ Aktuell verhandelt das Landgericht Berlin den Fall neu.

Richter: „Der Angeklagte billigte den Tod anderer“

Der in Hamburg verurteilte Litauer war am frühen Morgen des 4. Mai 2017 mit dem unbeleuchteten Taxi durch Hamburg gerast. Einen Führerschein besaß er nicht. In der Innenstadt an der Binnenalster beschleunigte er das Fahrzeug. Es kam zur tödlichen Kollision.

„Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hamburg, Stephan Sommer, damals zur Urteilsbegründung. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.“

Mordmerkmal: Absicht, eine andere Straftat zu verdecken

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei.

Strengere Gesetze gegen Raser erlassen

Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden illegale Autorennen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.

Immer wieder sind Straßen Schauplätze lebensgefährlicher Aktionen. Ein 22-Jähriger hat bei einem illegalen Autorennen gerade seinen Bruder (24) totgefahren. (dpa/cho)