Berlin/Bremen. Clan-Chef Ibrahim Miri ist nach einem gescheiterten Eilantrag am Samstag erneut abgeschoben worden. Die Hintergründe zu dem Fall.

Er war illegal nach Deutschland eingereist, nun ist der libanesische Clan-Chef Ibrahim Miri in sein Heimatland abgeschoben worden. Das teilte das Bundesinnenministerium am Samstag mit.

Der mehrfach vorbestrafte Mann sei gegen 10 Uhr von der Bundespolizei an die libanesischen Behörden in der Hauptstadt Beirut übergeben worden. Innenminister Horst Seehofer (CSU) dankte den beteiligten Stellen, dass die Abschiebung so schnell möglich gewesen sei. „Dieser Fall hat gezeigt, was bei einer guten Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rückführungsgeschehen möglich ist.“

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bremen entschieden, dass eine Abschiebung grundsätzlich zulässig ist. Es lehnte einen von Miris Anwalt gestellten Eilantrag am Freitag ab. „Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Bremer Verwaltungsgericht stellte kein Abschiebungsverbot fest. Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass Miri im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen „Blutrache“ drohe.

Antrag Miris auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt

Miris Anwalt hatte mit dem Eilantrag erreichen wollen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden dürfe. Die von Miri eingereichte Klage richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die den Antrag Miris auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht sah keine „ernstlichen Zweifel“, dass die Ablehnung der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz rechtmäßig ist.

Miri wurde in Deutschland 19-mal rechtskräftig verurteilt

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19-mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raub, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren.

Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Bis zu seiner Abschiebung an diesem Samstagmorgen hatte er in Abschiebehaft gesessen. Miris Anwalt Albert Timmer hatte zuvor auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen. Die ergebe sich nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho, der stetigen Markierung Miris als „Clan-Chef“ sowie der „enormen Verbreitung“ seines Porträtbildes.

„Herr Miri muss jetzt überall, auch im Libanon, damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden; dies provoziert die Widersacher der Familie im Libanon zum Handeln“, hatte Timmer am Mittwoch in einem Schreiben gewarnt. „Die Sicherheit von Herrn Miri kann im Libanon nicht gewährleistet werden.“

Mhallamiye-Clans besteht aus mehr als 3000 Mitgliedern

Miri, heute 46 Jahre alt, gilt als einer der führenden Köpfe der sogenannten Mhallamiye-Clans. Die Sicherheitsbehörden rechnen den Gruppen schwere Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität zu. Gut 3000 Clan-Mitglieder sollen es nach Informationen unserer Redaktion allein in Bremen sein.

Miri selbst hat eine lange Strafakte, sie reicht von erpresserischem Menschenhandel bis Hehlerei und Körperverletzung. 2014 verurteilte ihn ein Gericht zu einer sechsjährigen Haft wegen Drogenhandel.

(mit dpa/lhel)