Berlin. Der Flugverkehr zieht in den Herbstferien wieder an. Airports geben Tipps für An- und Abreise. Was in der Pandemie zu beachten ist.

Wer ins Ausland fliegt, muss nicht nur geimpft, genesen, getestet sein, Abstandsregeln befolgen und im Airport und Flugzeug Maske tragen. Zusätzlich gibt es so viele Sicherheitsanforderungen und Nachweispflichten, dass die deutsche Luftfahrtbranche in Flughäfen Handzettel mit einer Check-Liste verteilen lässt. Eine Dokumentation.

Was gilt für Flüge ab Deutschland?

Neben der Vorlage eines Negativtests und dem Impf- oder Genesenennachweis verlangen einige Staaten vorab eine Einreiseanmeldung via Internet oder die Installierung von bestimmten Smartphone-Apps. Wer Covid-19-Symptome entwickelt oder gar positiv auf Corona getestet wurde, darf keine Reise antreten. Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) "weiterhin breite Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an".

Rückkreise nach Deutschland: Die Regeln

Erneute Auflage: Negativtest, Impf- oder Genesenennachweis. Dies gilt unabhängig davon, ob das Herkunftsland von den Behörden als Nicht-Risikogebiet, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft wurde. Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten ist zusätzlich online die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Der Risikostatus des Reiselandes kann tagesaktuell auf der Website des RKI überprüft werden. Aus Virusvariantengebieten dürfen die Fluggesellschaften nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit vergleichbarem Aufenthaltsstatus in Deutschland befördern sowie Passagiere, die an deutschen Flughäfen umsteigen. Für alle anderen gilt ein Beförderungsverbot.

Wie sieht es mit Quarantänepflichten aus?

"Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Hochrisikogebieten reicht es aus, den Impf- oder Genesenennachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen", so der BDL. Wer von dort hingegen ungeimpft einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne gehen, die nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden kann. Für die Rückreise aus Virusvariantengebieten ist auch für Geimpfte und Genesene ein negativer Test vor Abflug erforderlich – und 14 Tage in Quarantäne.

Ist die Maskenpflicht die einzige Hygienemaßnahme?

Flugzeuge verfügen laut BDL über ein Belüftungssystem, das für einen permanenten Luftaustausch sorgt. Alle drei Minuten wird die Luft ausgetauscht. Horizontale Luftströmungen werden minimiert. An Bord verläuft der Luftstrom hauptsächlich von oben nach unten. Außerdem seien die Flugzeuge mit HEPA-Filtern ausgestattet. Diese reinigten die Rezirkulations-Luft vor dem Einleiten in die Kabine zuverlässig von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub. Das reduziere das Risiko, dass sich Viren im Flugzeug verteilen.

Was gilt für Reisen mit Kindern?

Kinder unter zwölf Jahren sind in Deutschland von der Testpflicht befreit und müssen entsprechend keinen solchen Nachweis bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. Ebenso müssen Kinder unter sechs Jahren keine medizinische Maske tragen. Für sie gelten in Deutschland und in den deutschen Flughäfen freilich die gleichen Abstands- und Hygieneregeln wie für Erwachsene.