Berlin. Eine, zwei oder drei Impfungen? Viele Menschen, die Johnson & Johnson erhalten haben, sind verwirrt. Wann gilt man als geboostert?

  • Es galt als großer Vorteil: Menschen, die mit Johnson & Johnson gegen Corona geimpft wurden, brauchten nur eine Dosis
  • Doch beim Bosster sorgt nun genau dieser Vorteil für Chaos
  • Nach zwei oder drei Impfungen – wann gilt man nach Johnson & Johnson als geboostert?

Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gegen das Coronavirus impfen ließen, sind unzufrieden. Der Grund: Nach erfolgter Zweit-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech wird in den Corona-Apps der Booster nicht korrekt angezeigt. Und es könnte bald noch chaotischer werden.

Denn einige Bundesländer haben die Definition für die vollständige Impfung von Personen geändert, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, benötigen nun ebenfalls eine zweite Impfung für den Status „vollständig geimpft“ und somit eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten .

Nur wer vollständig gegen das Coronavirus immunisiert ist, darf derzeit beispielsweise Geschäfte im Rahmen der 2G-Regel betreten. Doch ab wann man als vollständig geimpft gilt, ist nicht nur vom Zeitpunkt der Impfung abhängig – sondern eben auch vom jeweiligen Corona-Impfstoff.

Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: Wann gilt sie als vollständig?

In Deutschland gilt man vierzehn Tage nachdem man die zweite Impfdosis mit Biontech oder Moderna erhalten hat, als „vollständig geimpft“. Hat man allerdings das Vakzin von Johnson & Johnson gespritzt bekommen, erreichte man diesen Status bisher bereits nach der ersten Impfung. Eine zweite Dosis des Vektorimpfstoffes war erstmal nicht von Nöten.

In der Impfstatistik des Bundes wurden daher unter „vollständig geimpft“ nicht nur die Zweitimpfungen mit den Präparaten von Biontech, Moderna und Astrazeneca gezählt – sondern auch Einmalimpfungen mit „Janssen“ von Johnson & Johnson.

Corona: Stiko empfiehlt zweite Impfung auch bei Johnson & Johnson

Grundsätzlich galt man also mit einer einzigen Impfung von Johnson & Johnson als vollständig geimpft. Doch mittlerweile empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut nach einer Impfung mit Johnson & Johnson eine weitere sogenannte „Optimierungs-Impfung“. Diese ist nicht mit dem Booster gleichzusetzen.

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Grund dafür ist die im Vergleich mit anderen verfügbaren COVID-19-Impfstoffen geringere Schutzwirkung nach der einfachen Dosis des Präparats. Nach Ansicht der Stiko reicht die einzelne Dosis des Impfstoffs als Grundimmunisierung nicht mehr aus. Um hier nachzubessern, sollte vier Wochen nach der ersten eine zweite Impfung erfolgen – entweder mit „Spikevax“ von Moderna für alle ab 30 Jahren oder mit „Comirnaty“ von Biontech für 18- bis 30-Jährige.

Dieses sogenannte heterologe Impfschema – also die Impfung mit zwei unterschiedlichen Stoffen – verbessert den Impfschutz deutlich. Teilweise erzielt es sogar bessere Studienergebnisse als Grundimmunisierungen mit mRNA-Impfstoffen. Zur klinischen Wirksamkeit und Sicherheit (Phase-3-Studiendaten) eines Zwei-Dosis-Regimes für den Impfstoff von Johnson & Johnson liegen laut Stiko bisher keine publizierten Originaldaten vor. Deshalb kommen bei den Optimierungsimpfungen nur die mRNA-Vakzine zum Einsatz. Drei Monate nach dieser zweiten Dosis sollte dann zusätzlich die Booster-Impfung erfolgen.

Bundesländer ändern Regeln für Geimpfte mit Johnson & Johnson

Bayern preschte als erstes Bundesland vor und orientiert inzwischen sich an der Stiko-Empfehlung: Johnson & Johnson-Geimpfte sollen zwei weitere mRNA-Impfstoffe erhalten, um den „Booster“- Eintrag zu bekommen. Erst ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung gelten Erstgeimpfte mit Johnson & Johnson in Bayern somit als geboostert. Gleicher Fall auch in Thüringen: Für den Status "Geboostert" braucht es ab sofort in Thüringen auch beim Janssen-Vakzin drei Impfungen.

Auch in Nordrhein-Westfalen gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen als geboostert. Dabei zählt eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ebenfalls nur einfach. Bundesweit gibt es noch keine einheitlichen Regeln in dieser Thematik, weshalb jedes Bundesland seine eigenen Booster-Regeln erlässt.

Corona: Regeln für Johnson-&-Johnson-Geimpfte

„Johnson & Johnson“-Geimpfte, die lediglich eine zweite Impfung erhalten haben, werden auch in den Warnapps nicht als „geboostert“ angezeigt. Dazu benötigt man drei Impfungen – Ausnahmen für Johnson & Johnson gelten nicht. Ob das Bundesgesundheitsministerium daran etwas ändern und die Apps entsprechend überarbeiten wird, ist unklar.

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(bml/amw)