Berlin. Auch diesen Winter wollen viele Deutsche in den Schnee. Wo ist Ski- und Snowboardfahren in Europa möglich und welche Regeln gelten.

  • Trotz der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante ist Wintersport in den Alpen möglich
  • Lifte in der Schweiz und Österreich haben geöffnet
  • Beide Staaten gelten aber als Hochrisikogebiete – mit strengen Vorschriften für die Wiedereinreise nach Deutschland

Nachdem im letzten Winter die Skisaison in den Alpen vielerorts pandemiebedingt ausfallen musste, sind die Aussichten in diesem Jahr besser. Skilifte und Pisten sind wieder geöffnet – obwohl die Entwicklungen beunruhigen – die Corona-Variante Omikron breitet sich in rasantem Tempo aus. Wer trotzdem Ski- oder Snowboard fahren oder einfach nur den Schnee genießen will, muss einiges beachten. Diese Corona-Regeln gelten in den Alpenländern:

Skiurlaub: Diese Corona-Regeln gelten in Österreich

Deutschland hat Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft, die Änderung tritt am Sonntag (16. Januar) in Kraft. Vor nicht-notwendigen touristischen Reisen in die Alpenrepublik wird gewarnt. Ausnahmen bilden lediglich die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.

Mit der Einstufung treten für Ungeimpfte strenge Regeln bei der Wiedereinreise aus Österreich in Kraft. Sie müssen ein negatives Testergebnis vorlegen und nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tage in Quarantäne.

Österreich hatte erst Ende Dezember eine bisher beispiellose Pandemie-Welle hinter sich gelassen, deshalb scheint die Regierung vorsichtiger geworden. Einreisebestimmungen wurden verschärft, Ausnahmeregelungen zurückgenommen. Das kann aber lokale Corona-Ausbrüche nicht verhindern: Im Wintersportort Flachau wurde in der ersten Januarwoche eine Inzidenz von mehr als 7600 registriert. Auch Kitzbühel in Tirol hat derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 3000.

Österreich hat die Liste der Virusvarianten-Gebiete um vier europäische Staaten erweitert: Dänemark, Großbritannien, Niederlande, und Norwegen. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt de facto ein Einreiseverbot mit nur einer Ausnahme: Dreifach geimpfte Personen mit gültigem PCR-Test können einreisen.

Was gilt für Besucher aus Deutschland?

Bei der Einreise muss ein Nachweis über Impfung oder Genesung sowie ein gültiger (maximal 48 Stunden alter) PCR-Test vorgelegt werden. Wer eine Booster-Impfung hat, muss keinen PCR-Test vorweisen. Die Booster-Impfung wird ab dem Tag der Impfung anerkannt. Bei doppelt Geimpften gilt das Impfzertifikat bis zu 270 Tage nach der zweiten Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff.

Wer weder eine Booster-Impfung noch einen PCR-Test vorweisen kann, muss vor dem Grenzübertritt ein Einreiseformular ausfüllen und zehn Tage in Quarantäne, die durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Ungeimpfte müssen ebenfalls das Formular ausfüllen und können sich aus der Quarantäne erst nach fünf Tagen durch einen Test befreien.

2G beim Skifahren

Wer in Österreich Winterurlaub machen will, sollte immer einen Impfpass und eine FFP2-Maske immer dabeihaben. Für 7- bis 14-Jährige reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Dann steht den Urlaubern fast alles offen: Skilifte, Gastronomie (Sperrstunde 22 Uhr) und Hotels. Generell gilt: Eintritt nur mit Nachweis von Impfung oder Genesung und einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maske muss zudem in praktisch allen geschlossenen Räumen getragen werden.

Geschlossen bleibt die Nacht-, Steh- und Après-Ski-Gastronomie. Für ungeimpfte Personen gilt ein Lockdown inklusive Ausgangsbeschränkungen. Von allen Bestimmungen ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.

Skifahren, wie hier im Südtiroler Ratschingstal, ist in diesem Winter trotz Corona möglich.
Skifahren, wie hier im Südtiroler Ratschingstal, ist in diesem Winter trotz Corona möglich. © Manuel Kottersteger/IDM Südtirol/dpa-tmn

Wintersport: Die Corona-Lage in der Schweiz

Auch die Schweiz ist Hochrisikogebiet. Die Corona-Variante Omikron hat die Lage im Land drastisch verschärft. Trotzdem geht es dort relativ locker zu. Das Land versucht, mit weniger strengen Regeln Wintersportfans anzulocken.

Wer in den Schweizer Alpen Ski oder Snowboard fahren möchte, muss in der Regel weder geimpft, genesen noch getestet sein. Auch in der Bergbahn und am Skilift ist kein Immunitätsnachweis nötig. Eine Ausnahme bildet das Skigebiet Samnaun, das im Skiverbund mit Ischgl in Österreich liegt, wo man einen 2G-Nachweis benötigt. Wer im Skigebiet Samnaun Skifahren möchte, muss deshalb geimpft oder genesen sein und das auch nachweisen können

An der frischen Luft, also auf den Skipisten und in offenen Skiliften, herrscht keine Maskenpflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz muss jedoch in Innenräumen getragen werden. Dazu zählen etwa Restaurants, geschlossene Gondeln und Skikarten-Verkaufsstellen. Zudem müssen alle Personen über 16 Jahren, die Innenräume der Gastronomie betreten wollen, einen 3G-Nachweis vorlegen. Gastrobetriebe, die freiwillig auf die 2G-Regelung setzen, sind von der Maskenpflicht befreit.

Die Einreisebestimmungen hat die Schweiz kürzlich verschärft: Alle Einreisenden ab 16 Jahren müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können. Personen, die bei der Einreise keinen gültigen negativen Test vorweisen können, müssen sich nach der Einreise unverzüglich testen lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).

Was müssen Reiserückkehrer beachten? Weil das Auswärtige Amt die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft hat, müssen Ungeimpfte, die sich in dem Land länger als 24 Stunden aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann.

Skifahren in Frankreich: Diese Maßnahmen gelten

Frankreich ist Hochrisikogebiet. Doch trotz der durch die Omikron-Variante rasant steigenden Corona-Zahlen ist Gérard Bracali zufrieden: „Alles ist im grünen Bereich“, sagt der Vorsitzende der Vereinigung der Skistationen in den französischen Alpen: Die Reservierungen in diesem Winter „bewegen sich auf einem höheren Niveau als vor zwei Jahren. Ganz offenbar haben die Wintersportler Nachholbedarf“.

Nachholbedarf haben auch die rund 250 Skistationen Frankreichs. Coronabedingt durften sie im vergangenen Winter ihre Lifte nicht in Betrieb nehmen, was naturgemäß zu erheblichen – und vom Staat recht großzügig erstatteten – Verdienstausfällen geführt hat. In manchen Wintersport-Gemeinden wurden beim lokalen Gewerbe Umsatzrückgänge von bis zu 70 Prozent verzeichnet. Doch in diesem Jahr gab die Pariser Regierung grünes Licht – verknüpfte dies aber mit Auflagen.

Was deutsche Wintersportler in Frankreich erwartet

Auf die Piste darf, wer einen 3G-Nachweis hat, als geimpft, genesen oder getestet ist. Die Tests sind für Ausländer kostenpflichtig. Zudem müssen Wintersportler ab elf Jahren eine Maske tragen und in Seilbahnen wie Warteschlangen greift eine grundsätzliche Maskenpflicht. Nötig ist der 3G-Nachweis auch für den Restaurant- oder Bar-Besuch. Aber Achtung: Ab dem 15. Januar gelten Corona-Zertifikate in Frankreich nur noch sieben Monate lang. Liegt die zweite Impfung länger zurück, braucht man einen Booster. Diese Regel gilt für alle Erwachsenen.

Voraussichtlich ab 15. Januar können sich noch weitere Regeln ändern. Frankreichs Senat hat die geplante Verschärfung der Corona-Regeln für Ungeimpfte jetzt mit Einschränkungen gebilligt. Um die fünfte Welle einzudämmen, erhalten Ungeimpfte damit schon bald keinen Zugang mehr zu Einrichtungen etwa der Gastronomie und Kultur und können keine Fernzüge und Flüge mehr nutzen. Bislang war dies noch mit einem aktuellen negativen Test möglich.

Norditalien: Was Sie im Skiurlaub beachten müssen

Zwar gibt es in Italien keinen Lockdown und die Hotels dürfen arbeiten, doch die Wintersaison in den norditalienischen Alpen schaut trotzdem traurig aus: Ursache ist die Zurückhaltung italienischer Gäste und die Tatsache, dass Italien samt Südtirol von Deutschland zum Hochrisikogebiet erklärt wurde. Auch die von der italienischen Regierung beschlossene Verschärfung der Corona-Restriktionen trübt die Urlaubslaune in den renommierten Skigebieten.

2G für den Zugang zur Piste

In Hotels, Restaurants und für den Zugang zu den Skipisten gilt jetzt die 2G-Pflicht. Pistenbetreiber müssen kontrollieren, dass Gäste FFP-2-Masken in Seilbahnen und geschlossenen Liften tragen – bis vor wenigen Tagen reichten noch chirurgische Masken aus. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum auch im Freien grundsätzlich vorgeschrieben.

Bis zum 31. Januar 2022 sind Veranstaltungen, Feste und Konzerte auch im Freien untersagt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.

Wegen der Omikron-Variante, die in Italien inzwischen über 70 Prozent der Coronavirus-Fälle ausmacht, hagelte es über die Weihnachtstage Stornierungen in Hotels und Ferienwohnungen. Die Verluste des Fremdenverkehrs während der Feiertage werden italienweit auf 4,1 Milliarden Euro beziffert. Zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar hatte der Fremdenverkehr mit 25 Millionen Reisenden gerechnet.

Inzwischen wurden bereits 5 Millionen Reisen abgesagt. „Zwar sind die meisten Touristen mittlerweile geimpft, doch das gilt nicht für ihre Kinder und sie müssten nach Rückkehr ins Heimatland in Quarantäne“, schildert der Gebietsobmann des Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) Klaus Berger die Lage. Dies führe dazu, dass sich viele Familien gegen einen Urlaub in Italien entscheiden, denn eine Quarantäne der Kinder will kaum jemand in Kauf nehmen.“

Winterurlaub in Bayern: Die aktuelle Corona-Lage

Als „Todesstoß“ für die bayerischen Skigebiete hatte der Verband deutscher Seilbahnen den Vorstoß der Landesregierung in München kritisiert: Ursprünglich hatte sie die 2G-Plus-Regel vorgeschrieben.

Jede und jeder Skifahrende in Bayern hätte sich damit vor dem Kauf eines Tickets auch noch zusätzlich testen lassen müssen. Mittlerweile wurde der Beschluss wieder gekippt, zur Erleichterung der Tourismusbranche. Schließlich fiel die Skisaison im letzten Winter komplett aus. Geimpfte und Genesene können nun Gondeln und Lifte ohne zusätzlichen Corona-Test benutzen.

In allen Liften, Seilbahnen und Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem sollen die Wintersportler über die Luca-App ihren Aufenthalt registrieren. Allerdings sollte man in bayrischen Skigebieten Geduld mitbringen: Denn Seilbahnkabinen mit Platz für mehr als zehn Besucherinnen und Besucher dürfen nur zu 25 Prozent ausgelastet sein.