Köln. Nach wenigen Wochen gab ein Paar ein Adoptivkind aus Thailand beim Jugendamt ab. Die Kosten sollen sie allerdings weiterhin übernehmen.

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, die nicht mehr für die Unterbringung eines Kindes in Deutschland aufkommen wollen. Das Paar aus Deutschland hatte das Mädchen aus einem Kinderheim in Thailand geholt und adoptiert.

Trotz anfänglicher Bedenken wegen Verhaltensauffälligkeiten wie Schreien und Beißen hatte das Paar das Kind dennoch mit nach Deutschland genommen. Nach wenigen Wochen gaben die überforderten Adoptiveltern das Kind allerdings beim deutschen Jugendamt ab.

Adoptiveltern sollen bis zu 219.000 Euro zahlen

Die Behörden bestanden jedoch auf eine Kostenübernahmepflicht, das Paar sollte weiter für den Unterhalt sorgen. Konkret geht es um 100 Euro pro Tag für maximal sechs Jahre – und damit um rund 219.000 Euro. Vor dem Landgericht Köln hatte das Paar auf Freistellung von den Kosten durch das Jugendamt und die Stadt Dormagen geklagt.

Doch das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln. Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen hat das Paar nach Gerichtsangaben Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. (mbr/dpa)