Luxemburg. Produkte mit dem Cannabis-Wirkstoff CBD sind keine Betäubungsmittel. So entschied der EuGH und kippt damit ein Verbot in Frankreich.

Bei Herstellern von Produkten mit Cannabidiol (CBD) dürften die Korken knallen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass ein EU-Mitgliedstaat die Vermarktung von CBD-Produkten , die in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt wurden, nicht verbieten darf.

Das Urteil gilt für alle Produkte, die aus der ganzen Cannabis-Sativa-Pflanze , also auch aus den Blüten- und Fruchtständen gewonnen werden. In Ländern wie Frankreich war der Verkauf bisher nur gestattet, wenn bei der Herstellung nur Fasern und Samen genutzt wurden, in denen ein anderer Inhaltsstoff nur in besonders geringem Maße enthalten ist: das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC).

EuGH: CBD hat keine schädlichen Auswirkungen

In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass CBD im Gegensatz zu THC „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen “ auf den menschlichen Körper hat. Anders gesagt: CBD ist weder eine Droge, noch ein Betäubungsmittel.

Finn Hänsel, der Vorsitzende des Branchenverbandes „Pro CBD“ zeigte sich gegenüber der Medizinerzeitung „adhoc“ euphorisch über das Urteil: „Ich habe nie mit einem anderen Ausgang des Verfahrens gerechnet – aber dass der EuGH sich dann so klar äußert, hat selbst unsere Erwartungen übertroffen“.

EuGH-Urteil: Neue Richtlinien für den Handel mit CBD

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof gilt als wegweisend. Es erteilt der Auffassung der EU-Kommission eine umfassende Absage, nach der CBD ein Betäubungsmittel im Sinne der der Internationalen Betäubungsmittelkonvention sei. Diesem Urteil hatte sich auch die Bundesregierung angeschlossen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch das Urteil des EuGH entstehen neue Richtlinien für den europaweiten Handel mit CBD-haltigen Produkten.

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Für die Branche ist das Urteil jetzt schon wegweisend: „Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politikerinnen, Politiker und Behörden orientieren müssen“, sagte Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA), der dpa.

Seinen Ausgang hatte das Urteil in Frankreich: Dort hatte ein Gericht zwei Unternehmer zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt, weil sie aus Tschechien importierte, CBD-haltige Liquids für E-Zigaretten in Frankreich verkauft hatten. Die Geschäftsführer von „Kanavape“ legten Berufung gegen das Urteil ein, das Verfahren landete schlussendlich beim Europäischen Gerichtshof.

CBD-Produkte: Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig

CBD-Öle dürfen in Deutschland verkauft werden.
CBD-Öle dürfen in Deutschland verkauft werden. © LIMUCAN GmbH | LIMUCAN GmbH

In Deutschland ist die rechtliche Lage für den Verkauf von CBD-Produkten unübersichtlich. Zwar dürfen CBD-Öle und Badezusätze verkauft werden. Anders sieht es mit den Blüten der Cannabis-Pflanze aus. CBD-Zigaretten, wie sie in der Schweiz legal sind (solange sie einen THC-Gehalt von einem Prozent nicht überschreiten), sind in Deutschland bislang nicht frei verkäuflich.

Wollen Staaten in Zukunft den Handel mit CBD-Produkten einschränken, müssen sie erstmal deren Schädlichkeit beweisen . Die Branche wolle nun im Dialog mit Behörden und der Wissenschaft klare Qualitätsstandards erarbeiten, bei deren Einhaltung alle CBD-Produkte in den freien Verkauf gehen dürfen, so Finn Hänsel von „Pro CBD“.

EuGH: CBD ist kein Suchtstoff

Der EuGH ist in seinem Urteil deutlich: CBD sei kein Suchtstoff und habe keine psychoaktive Wirkung. Deshalb gelten die Bestimmungen für den freien Warenverkehr innerhalb der EU.

Gerichte müssten die verfügbaren wissenschaftlichen Daten würdigen „um sich zu vergewissern, dass die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Erwägungen beruht“, schlussfolgern die Richterinnen und Richter des EuGH in ihrem Urteil.

Für Daniel Kruse ist das neue Urteil zukunftsweisend: „Wenn die Hanfindustrie weiterhin proaktiv vorgeht und Sicherheitsbewertungen und Standards vorlegt, [...] dann werden die Produkte spätestens in drei Jahren in ganz Europa legal vermarktet werden können.“ Der Tag des Urteils sei „ein großer Tag für die Hanfindustrie, ihre Unternehmer, Mitarbeiter, Berater und Investoren“. (mit dpa)