Düsseldorf/Bremen. Eventim wollte Tickets für verschobene Veranstaltungen in der Corona-Krise nicht erstatten. Die Verbraucherzentrale hat nun reagiert.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert den Online-Tickethändler Eventim auf, Ticketpreise für wegen der Corona-Krise verschobene Veranstaltungen zu erstatten. Der Zentrale zufolge verstoße Eventim mit der fehlenden Erstattung gegen geltendes Recht. Die Verbraucherschützer wollen den Online-Tickethändler nun per Abmahnung dazu bringen, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Verbraucher hätten das Recht, bei verschobenen Konzerten und anderen Events das bereits bezahlte Geld für die Eintrittskarten zurückzuverlangen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, am Freitag. Das in Bremen ansässige Unternehmen Eventim verweigere eine Erstattung mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig.

Eventim weist Vorwürfe zurück und verweist auf Gutscheinregelung

Eventim selbst wies die Vorwürfe zurück. „Eventim setzt keineswegs eigene Interessen durch“, teilte ein Sprecher mit. „Insbesondere nicht auf dem Rücken der Kunden.“ Eventim sei nicht selbst Veranstalter und schulde den Kunden daher auch nicht die Ticketkosten.

Absagen wegen Corona- Danach geht das Leben ja weiter

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    Der Bundesregierung zufolge sollen Verbraucher bei abgesagten Reisen und Kultur- oder Sportveranstaltungen Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.

    Eventim begrüßte die Gutscheinregelung. Davon profitieren Kunden sowie Veranstalter gleichermaßen. Die Kunden könnten die nachgeholte Veranstaltung besuchen oder nach Ablauf der Gutscheinfrist den gezahlten Betrag erstattet bekommen. Veranstalter würden vor drohenden Insolvenzen bewahrt. Verbraucherschützer lehnen die Lösung mit den Gutscheinen dagegen ab.

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    (dpa/reba)