Berlin. Easyjet, Lufthansa & Co streichen Tausenden den Flug in den Urlaub. Wie können sich Verbraucher dagegen wehren? Was sind ihre Rechte?

Viele freuen sich sehnsüchtig auf ihren Urlaub. Wer jedoch eine Flugreise plant, muss bangen, ob diese überhaupt stattfindet. Fluggesellschaften in Deutschland streichen Tausende im Sommer, Schuld daran sind Personalmangel und Streiks. Was Verbrauchende unternehmen können und welche Rechte sie haben.

Lufthansa, Easyjet & Co.: Welche Fluggesellschaften wollen Flüge streichen?

Fast alle Airlines in Deutschland haben Streichungen angekündigt – darunter Lufthansa, Eurowings, Easyjet und Swiss. Besonders häufig betroffen sind innereuropäische und innerdeutsche Verbindungen. Als Grund wird Personalmangel bei den Airlines, an Flughäfen und in der Flugsicherung angegeben. Die Infrastruktur in der Luftfahrt ist nach dem Lockdown in der Corona-Pandemie noch nicht komplett wiederhergestellt.

Doch auch Streiks schränken den Flugverkehr ein: Nachdem die Gewerkschaft Verdi für Mittwoch, den 27. Juli, das Bodenpersonal der Lufthansa zum Arbeitskampf aufgerufen hat, strich die Fluggesellschaft an zwei Standorten fast alle Flüge. Mehr dazu: Lufthansa streicht Mittwoch fast komplettes Programm

Gestrichen: Was können Verbraucher machen, wenn ihr Flug entfällt?

Verbrauchende haben die Wahl: Entweder lassen sie sich die Ticketkosten von der Airline erstatten oder sie akzeptieren eine Umbuchung auf einen anderen Flug. "Zunächst sollten sich Reisende direkt an die Fluggesellschaft wenden", empfiehlt Sabine Cofalla, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).

Die Airlines sind durch die Europäischen Fluggastrechte verpflichtet, bei Annullierung eines Fluges den Reisenden kostenlos einen Ersatzflug anzubieten – und zwar unter vergleichbaren Reisebedingungen. Die Beförderung ans Reiseziel kann auch per Bahn erfolgen. Es kann aber vorkommen, dass der Ersatzflug viel später ist als der ursprüngliche.

Welche Rechte haben Reisende, wenn ihr Flug kurzfristig ausfällt?
Welche Rechte haben Reisende, wenn ihr Flug kurzfristig ausfällt? © dpa

Was tun, wenn Reisende mit dem Ersatzflug nicht zufrieden sind?

Nicht immer ist eine Umbuchung auf ein Flugzeug am selben Tag möglich, sondern nur Tage vor- oder nachher. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft ein Hotel zur Verfügung stellen und für den Transit von dort zum Flughafen aufkommen. Ist das Unternehmen nicht erreichbar oder weigert sich, sollen Reisende alle Quittungen aufbewahren.

Wenn Reisende mit der Umbuchung nicht einverstanden sind, können sie die Erstattung der Flugkosten verlangen. Die Fluggesellschaft muss den Preis innerhalb von sieben Tagen erstatten und darf einen Gutschein nur nach vorheriger Einverständnis der Kunden und Kundinnen ausstellene.

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Lufthansa & Co.: Welche Rechte bestehen bei sehr kurzfristigen Stornierungen?

Wird der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung seines Fluges informiert, muss die Airline neben der Ticketerstattung einen pauschalen Schadenersatz – eine sogenannte Ausgleichsleistung – bezahlen. Diese staffelt sich nach der Entfernung des Flugziels und beträgt bei Zielen unter 1500 Kilometern 250 Euro, bei Flügen bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei allen weiteren Entfernungen 600 Euro. Dies gilt aber nur für Flugausfälle, die nicht auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen sind.

Was sind "außergewöhnliche Umstände"?

Wenn eine Airline beweisen kann, dass der Flugausfall auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, muss sie keinen Ausgleich zahlen. Dazu gehören zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse, die Corona-Pandemie oder Streiks von Dritten – etwa Fluglotsen. Streiks von Piloten oder Bodenpersonal einer Airline gehören in der Regel nicht zu den außergewöhnliche Umständen.

Es ist außerdem immer vom Einzelfall abhängig, ob eine Fluggesellschaft alle notwenigen Maßnahmen getroffen hat, um die Umstände zu vermeiden. Nicht selten führen diese Fragen zu Rechtsstreits.

Grund für Streichung: Ist zu wenig Personal ein außergewöhnlicher Umstand?

"Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline", meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt." Airlines müssen nur bei "außergewöhnlichen" Ursachen in Europa bei Annullierungen nicht bezahlen – dazu zählen beispielsweise Ausfälle von IT-Systemen am Flughafen, oft auch Sturm und Gewitter; das gilt aber nicht bei technischen Problemen des Fliegers.

Wann zählt ein annullierter Flug zu
Wann zählt ein annullierter Flug zu "außergewöhnlichen Umständen"? © dpa | Michael Kappeler

Storniert: Was ist beim Buchen von Alternativen zu beachten?

Kommt eine Fluggesellschaft ihrer Verpflichtung zur Umbuchung nicht rechtzeitig nach und müssen sich die Reisenden deshalb selbst darum kümmern, können sie für diese Mehrkosten Schadenersatz fordern, sagt söp-Chefin Cofalla. "Reisende, die eine Ersatzbeförderung eigenständig buchen, müssen dabei so sparsam wie möglich vorgehen, um am Ende nicht auf Mehrkosten sitzen zu bleiben", erklärt sie. "Sie haben eine Schadensminderungspflicht."

Flug abgesagt: Wie sind Pauschalreisende abgesichert?

Ist der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. "Er muss für eine Ersatzbeförderung sorgen", sagt Rehberg. "Dabei darf sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss."

Führen die neuen Flugverbindungen zur Beeinträchtigung der Reise, zum Beispiel weil man erst einen Tag später am Urlaubsort ist, könnten Pauschalreisende gegebenenfalls Ansprüche gegen ihren Reiseveranstalter geltend machen. "Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist nur bei unzumutbarer Leistungsänderung möglich", so Rehberg. Reisende sollten sich daher zu ihrem Fall beraten lassen.

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Kein Ersatzflug: Wer übernimmt die Kosten für gebuchte Hotels?

Hier wird es kompliziert und kommt auf den Einzelfall an. "Findet deutsches Recht Anwendung, hat die Airline nach unserer Auffassung auch die Folgeschäden zu ersetzen, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie kein Verschulden an der Annullierung trifft", sagt die Verbraucherschützerin Rehberg. Allerdings bestehe dabei eine Schadensminderungspflicht.

Konkret: Reisende müssen den Schaden möglichst gering halten – zum Beispiel indem sie einen Ersatzflug buchen. Wenn eine Airline mindestens 14 Tage vor Abflug den Flug annulliert, muss sie für die Hotelkosten keine Entschädigung zahlen. Mit Glück sind Unterkünfte kulant, haben Zimmer frei und buchen um.

Hintergrund: Rechte für Verbraucher – Der Streit ums Flugticket lohnt sich

Lufthansa, Easyjet & Co: Was passiert, wenn die Airline nicht bezahlen will?

Nicht immer zahlen Fluggesellschaften freiwillig. Grundsätzlich müssen Reisende ihre Ansprüche zunächst bei der Airline geltend machen. Reagiert die Fluggesellschaft nicht oder unzufriedenstellend, können sich Betroffene an eine Schlichtungsstelle wenden – wie die söp.

Die söp ist von der Bundesregierung als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Sie arbeitet unabhängig und neutral. Die Schlichtung ist für die Fluggäste kostenfrei. "In über 80 Prozent der Fälle finden Fluggesellschaften und Reisende darüber zu einer einvernehmlichen Einigung, die dann auch für beide Seiten bindend ist", so Cofalla. Der Antrag kann online gestellt werden. (mit reba)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.