Dijon. Alain Cocq ist unheilbar krank, doch nicht einmal Frankreichs Präsident erlaubt ihm zu sterben. Jetzt geht Cocq in den Hungerstreik.

  • Mit einer dramatischen Aktion wollte ein Franzose auf die Probleme bei der Sterbehilfe aufmerksam machen
  • Alain Cocq ist schwer krank – unheilbar. Cocq leidet an einer seltenen Krankheit, durch die die Arterienwände verkleben
  • Mit seinem live auf Facebook übertragenem Tod wollte er ein Zeichen setzen, doch das Netzwerk stoppt die Übertragung

Alain Cocq leidet schwer unter einer unheilbaren Krankheit, kann sein Bett nicht mehr verlassen und will sterben. Da ihm weder Frankreichs Gesetze noch Präsident Macron das erlauben, wollte der 57-Jährige aus Dijon sein Sterben live auf Facebook übertragen. Doch aus dieser drastischen Protestaktion gegen das Verbot der Sterbehilfe wird nichts.

Das Online-Netzwerk kappte am Samstag die Verbindung – mit Verweis auf seine internen Regelungen. „Unsere Regeln gestatten es nicht, Suizidversuche zu zeigen“, erklärte das US-Unternehmen. Doch damit will sich Alain Cocq nicht zufrieden geben: Er wolle innerhalb von 24 Stunden eine Möglichkeit finden, das Video zugänglich zu machen, schrieb er am Samstag auf seiner Facebook-Seite.

Cocq leidet an einer seltenen Krankheit, die dazu führt, dass seine Arterienwände verkleben.
Cocq leidet an einer seltenen Krankheit, die dazu führt, dass seine Arterienwände verkleben. © AFP | PHILIPPE DESMAZES

Alain Cocq: „Ich werde wie eine Gans gestopft“

Das Netzwerk habe seine Video-Übertragung bis 8. September blockiert. Darunter veröffentlichte Cocq die Adresse des Firmensitzes von Facebook in Frankreich mit dem Aufruf: „Es liegt jetzt an Ihnen, Facebook wissen zu lassen, was Sie über ihre Methoden zur Einschränkung der Redefreiheit denken“. Er rechnete damit, dass er innerhalb von zwei bis sieben Tagen sterben werde.

Cocq leidet an einer seltenen Krankheit, durch die die Arterienwände verkleben, was zu massiven Durchblutungsstörungen führt. Er muss künstlich ernährt werden: „Ich werde wie eine Gans gestopft und all das, um die Decke anzustarren.“ Jetzt will er Nahrung, Getränke und lebenserhaltende Maßnahmen verweigern und mit der Live-Übertragung die Qualen verdeutlichen, denen er seit mehr als 30 Jahren ausgesetzt sei.

Brief auf Facebook: Präsident Macron lehnt Cocqs Bitte ab

Zuvor hatte er Präsident Emmanuel Macron um Sterbehilfe ersucht, um „in Frieden gehen“ zu können. Der Staatschef lehnte eine Ausnahme jedoch ab. In einem Brief an Cocq, den dieser auf Facebook veröffentlichte, schrieb Macron: „Ich stehe nicht über dem Gesetz“, er habe jedoch „tiefen Respekt“ für die Entscheidung des Kranken. In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall 2018 anders.

Cocq ersuchte Emmanuel Macron um Sterbehilfe. Nach der Ablehnung entschloss sich Cocq zur Verweigerung jeglicher Nahrungsaufnahme und Behandlung
Cocq ersuchte Emmanuel Macron um Sterbehilfe. Nach der Ablehnung entschloss sich Cocq zur Verweigerung jeglicher Nahrungsaufnahme und Behandlung © AFP | PHILIPPE DESMAZES

Nach der Ablehnung entschloss sich Cocq zur Verweigerung jeglicher Nahrungsaufnahme und Behandlung. Nur auf Schmerzmittel wolle er nicht verzichten. „Ich weiß, dass die Tage, die mich erwarten, schwer sein werden, aber ich habe meine Entscheidung getroffen und bin ruhig“, erklärte der Franzose. Er hoffe, dass sein Kampf ein Schritt auf dem Weg zur Änderung der Rechtslage wird.

Sterbehilfe in Frankreich – Fall Vincent Lambert löste neue Debatte aus

In Frankreich sorgt das Recht auf Sterbehilfe seit Langem für Streit, voriges Jahr fachte der Fall Vincent Lambert die Debatte neu an. Der 42-Jährige lag seit einem Motorradunfall 2008 im Wachkoma, nach einem jahrelangen Rechtsstreit innerhalb der Familie beendeten die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen. Lambert starb im Juli 2019 in der Uniklinik Reims.

Experten und Medizinerinnen forderten daraufhin ein neues Gesetz. Das Ethikgesetz von 2005, das 2016 erneuert und 2018 ergänzt worden war, stoße mit dem Fall Vincent Lambert an Grenzen, hieß es. In Frankreich ist passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässig, Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist dagegen eine Straftat. Der EuGH entschied bereits 2015, dass die künstliche Ernährung beendet werden darf. (afp/küp)