Essen/Münster. Die Polizei Essen veröffentlichte Facebook Fotos von Demoteilnehmern. Richter nannten das rechtswidrig. Es ging in die nächste Instanz.

Die juristische Auseinandersetzung um die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen der Polizei Essen in sozialen Netzwerken ist in die nächste Runde gegangen – und wieder haben die Kläger Recht bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster setzte der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit an diesem Dienstag eine klare Grenze: „Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie bei Twitter zur veröffentlichen“, heißt es da.