Berlin. Google Maps hilft nicht nur bei der Navigation, sondern kann auch vor Blitzern warnen. Doch dieser Dienst ist in Deutschland verboten.

Ob zum Restaurant am anderen Ende der Stadt, für einen Tagesausflug ins Umland oder gar in den Urlaub – Google Maps hilft bei der Routenplanung und Navigation. Doch nicht nur das: Die App verfügt zudem über eine Radar- beziehungsweise Blitzer-Warnung, sodass Autofahrer rechtzeitig wissen, wo sie auf die Bremse treten müssen. In Deutschland ist diese Funktion allerdings nicht verfügbar. Wir erklären, warum.

Google Maps: Deutsches Gesetz verbietet Blitzer-Warnung

Die deutschen Gesetzeshüter befürchten, dass Autofahrerinnen und Autofahrer, die Blitzer-Warnungen nutzen, Tempolimits nur einhalten, wenn eine Kontrolle droht. Deshalb verbietet das Gesetz in Deutschland die Nutzung von Blitzer-Apps wie Google Maps und anderen Anwendungen mit Radarwarnung geschoben. Laut Straßenverkehrs-Ordnung gilt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

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Und: Die Funktion lässt sich auf deutschem Boden auch nicht anzeigen oder einstellen. Wenn Autofahrer dennoch eine Radarwarnung bei der Fahrt nutzen möchten, müssen sie auf andere Blitzer-Apps zurückgreifen. Doch Achtung! Auch hier sagt die Rechtsprechung: Wer bei der Nutzung solcher Apps erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und womöglich sogar einem Punkt bestraft wird.

Google Maps bietet in vielen Ländern eine Blitzer-Warnung.
Google Maps bietet in vielen Ländern eine Blitzer-Warnung. © Catherine Waibel/dpa-tmn

Blitzer-Apps: Polizei darf Handy nicht ohne Weiteres kontrollieren

Das Gesetz weist jedoch einige Lücken auf. So muss die Nutzung einer Blitzer-App zunächst einmal bewiesen werden. Die Polizei hat zwar das Recht zu überprüfen, ob ein Fahrzeug in vorschriftsmäßigem Zustand ist. Das beinhaltet jedoch nur die Technik des Fahrzeugs. Die persönlichen Geräte der Insassen dürfen dagegen nicht ohne Weiteres kontrolliert werden. Dabei würde es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handeln.

Insbesondere für die Überprüfung des Smartphones mit Kontakten, Nachrichten und anderen sensiblen Informationen muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Die illegale Nutzung von Blitzer-Apps oder anderen Anwendungen mit Radarwarnung ist somit schwierig nachzuweisen.

Zudem gilt das Gesetz nur für Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerin – weitere Insassen bleiben unerwähnt. Damit bleibt die Frage offen, wie die Rechtsprechung aussieht, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer eine Blitzer-App oder andere Anwendungen mit Radarwarnung verwendet und dann den Fahrer informiert.

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Google Maps bietet in Deutschland keine Blitzer-Warnung an

Google Maps bietet in Deutschland zwar keine Radarwarnung an – viele andere Blitzer-Apps tun genau das aber schon. So gibt es etwa eine Blitzer-APP des Navi-Herstellers TomTom, mit deren Hilfe Autofahrern die Radarwarnung in Google Maps angezeigt wird.

Zudem existieren zahlreiche andere Apps wie "Blitzer.de" oder "Waze". Die Anbieter warnen zwar vor dem juristischen Risiko durch die Nutzung, doch die Radarwarnung ist weiterhin in den Blitzer-Apps enthalten.

Wer lieber auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auch einfach vor dem Fahrtantritt über eine Blitzer-App informieren. Solche Apps zeigen an, wo auf der Strecke kontrolliert wird. Die Warnung ist dann zwar nicht live, aber der Fahrer weiß dennoch, wann er vorsichtig sein muss. Während der Fahrt kann ansonsten auch das Radio als Alternative verwendet werden. Es ist zwar keine GPS-genaue Angabe, aber Kontrollen werden dort oft gemeldet und dann über Rundfunk an die Zuhörer weitergeleitet.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.