Frankfurt/Main. Eine Hartz-IV-Empfängerin wurde zu Haftstrafe verurteilt. Sie hatte ein Reisebüro um 53.000 Euro betrogen. Jetzt geht sie in Berufung.

Es grenzt an extreme Dreistigkeit, was sich eine 38-jährige Frau geleistet hat. Ohne überhaupt Geld dafür zu haben, hat sie eine Reise gebucht, später auf Zahlungsunfähigkeit plädiert – und dann einfach den nächsten Urlaub ausgesucht. Das Vorgehen der damaligen Hartz-IV-Empfängerin flog jedoch auf. Sie fand sich vor Gericht wieder. Die Reiselust der Frau traf dort auf wenig Verständnis.

Die Frau wurde im April vom zuständigen Richter am Amtsgericht zu 16 Monaten Haft verurteilt. Nun ging die 38-Jährige in Berufung und hofft, mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen.

Das Reisebüro, dem sie sich erfolgreich als vermögend genug für eine Reise dargestellt hatte, war zunächst auf den Kosten für den Traumurlaub sitzengeblieben. Und da es sich um eine wirkliche Luxusreise handelte, in durchaus nennenswerter Höhe: Es ging um 53.000 Euro. Die Frau hatte damals eine dreiwöchige Australien-Reise über den Jahreswechsel 2017/18 gebucht.

Am 24. September soll der Prozess fortgesetzt werden. Doch am Mittwoch sagte die Frau bereits die Zahlung eines vom Gericht festgestellten Betrages von rund 36.000 Euro an den geschädigten Reisebüro-Inhaber zu. Sie habe mittlerweile eine neue Arbeitsstelle und deshalb mehr Geld. (AZ 3480 Js 221871/18)

Hartz-IV-Empfängerin erschwindelt sich Urlaub – Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Arbeitslose gab in einem Reisebüro an, über ausreichend Bonität zu verfügen
  • Sie buchte sich eine Zehntausende Euro teure Luxus-Reise, die sie nie bezahlte
  • Dann kam man der Betrügerin auf die Schliche
  • Zwischenzeitlich hatte sie sich auch für eine schöne Kreuzfahrt entschieden
  • Sie wurde verurteilt – und in ging in Berufung

Hartz-IV-Empfängerin wollte Kreuzfahrt buchen

Durch zahlreiche zusätzliche Aktivitäten vor Ort summierte sich der Reisepreis auf diese unglaubliche Summe. Die 38-Jährige hatte dem Reisebüro angegeben, zahlungsfähig zu sein. Dann setzte sie noch einen drauf: Als sie die Reise noch immer nicht bezahlen konnte, buchte sie noch eine Kreuzfahrt. Sie wurde angezeigt. Warum das Reisebüro nicht vor der Reise die finanzielle Situation der Frau überprüfte, ist allerdings nicht bekannt.

Hartz IV-Empfängerin bucht Luxus-Reise und muss in den Knast

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    Es wurden bereits häufiger Fälle bekannt, in denen sich Hartz-IV-Empfänger wegen einer Luxusreise vor Gericht verantworten müssen. So war im Mai der Fall eines Hartz-IV-Empfänger bekannt geworden, der wochenlang Urlaub auf Mauritius gemacht hatte – auf Kosten des Jobcenters.

    Die dreiste Aktion startete er gleich mehrmals. Insgesamt muss der Mann etwa 1400 Euro an das Amt zurückzahlen. Für die frühere Hartz-IV-Empfängerin aus dem raum Frankfurt dürfte es weitaus teurer werden.

    Darum geht es bei der Hartz-IV-Debatte wirklich

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      Prozess wird am 24. September fortgesetzt

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        Im ersten Prozess war es der Frau zum Verhängnis geworden, dass sie bereits in ihrem früheren Job wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen worden war. Sie hatte deshalb eine noch laufende Bewährungsstrafe.

        Kreuzfahrten stehen bei Urlaubern hoch im Kurs – trotz Umweltverschmutzung: AIDA und TUI Cruises: Das sind die Kreuzfahrt-Trends 2019. (dpa/les)