Klage

Casino-Gewinne beim Jobcenter verschwiegen - Haft droht

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Gefängnis? Hartz-IV-Empfänger verschweigt Casino-Gewinn

Gefängnis? Hartz-IV-Empfänger verschweigt Casino-Gewinn

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Berlin.  Ein Hartz-IV-Empfänger gewann Zehntausende Euro. Vor Gericht präsentiert er eine kuriose Begründung. Das kann nun nach hinten losgehen.

Hat ein Hartz-IV-Empfänger das Jobcenter betrogen? Ein 30-Jähriger steht vor Gericht, weil er Casino-Gewinne in Höhe von 78.000 Euro nicht beim Amt gemeldet hat. Das ist nicht legal, derartige Gewinne wirken sich regelsatzsenkend aus. Wenn die Mitarbeiter denn davon erfahren.

Doch in dem Fall wirkt der Vorwurf sogar noch ein wenig schwerer, im schlimmsten Falle könnte der Mann sogar in Haft kommen – wegen möglicher Geldwäsche. Er hatte das Geld laut eigenen Angaben nämlich gar nicht selbst gewonnen, sondern nur für seinen Ex-Partner auf sein Konto genommen, weil dieser in der Privantinsolvenz stecke.

Sollte der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt sein, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe – genau wie für den Leistungsbetrug.

Hartz-IV-Empfänger verheimlicht Casino-Gewinne – Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Hartz-IV-Empfänger hat den Gewinn Zehntausender Euro dem Jobcenter verschwiegen
  • Insgesamt geht es um 78.000 Euro
  • Er räumte in einem Online-Casino ab
  • Nun droht ihm eine Haftstrafe

In Köln waren Ermittler dem 30-Jährigen auf die Schliche gekommen. Mehrere vierstellige Gewinne waren auf seinem Konto eingegangen, dann sogar 12.000 und 50.000 Euro – Absender immer wieder das Online-Casino, in dem er offenbar gut abräumte. Die Eingänge kamen in einem Zeitraum von zweieinhalb Monaten. Am vergangenen Donnerstag musste er vor den Richter.

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Im Gerichtssaal, berichtet der „Express“, dann eine Überraschung: Denn der Mann hatte die Summen nach eigenen Angaben gar nicht selbst gewonnen. Im Gegenteil: Sein Ehemann, von dem er inzwischen getrennt lebe, habe das Glück auf seiner Seite gehabt. Die beiden hatten sich im Casino kennengelernt, er selbst sei früher spielsüchtig gewesen.

Die Summen aus den Gewinnen habe er aber eben nicht selbst erspielt. Dass sie bei ihm einliefen, sei schlicht ein Gefallen an seinen ehemaligen Partner gewesen. Denn der habe mitten in der Privatinsolvenz gesteckt, gab der Angeklagte laut der Zeitung an. Und da habe er eben helfen wollen, dass das Geld bei ihm bleibe.

Sollte er wirklich verhindern haben wollen, dass der insolvente Ex sein gewonnenes Geld abgeben muss, wäre der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt.

Jetzt geht es auch um Geldwäsche

Vor Gericht gab der Hartz-IV-Empfänger dann auch an, sich „mitschuldig“ zu fühlen, er wolle laut „Express“ die ausstehende Summen an das Jobcenter begleichen. Es geht um 12.000 Euro, die das Amt zu viel gezahlt hat.

Ein Urteil fällte der Richter nicht, nun soll der ehemalige Partner befragt werden, ob die Geschichte denn so überhaupt stimmt. Der Angeklagte hat sich beziehungstechnisch offensichtlich zwischenzeitlich weiterentwickelt. Er lebt nun mit einer Frau und deren Tochter zusammen.

Gewinne müssen zwingend angegeben werden

Laut Gesetz gelten Geldgewinne aus jeglichen Formen des Glücksspiels als einmalige Einnahme. Diese sind zwar nicht zu versteuern, müssen dem Amt aber mitgeteilt werden. Laut Gesetz dürfen arme und verschuldete Menschen überhaupt nicht spielen – der Bezug von Hartz-IV schließe Menschen allerdings nicht grundsätzlich davon aus.

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Vor kurzem wollte ein Jobcenter 74.000 Euro von einem Empfänger, dessen Haus zu groß sei. Gerade Wohnen ist ein großes Thema: Jeder Fünfte bekommt nicht genug Geld für die Miete. Empfänger ohne Partner sollen bald mehr Geld bekommen. Das führt mitunter zu bizarren Situationen: Ein Hartz-IV-Empfänger wurde vom Jobcenter auf den Campingplatz geschickt. (ses/bekö/br)