Berlin. Im Herbst gibt es einige Änderungen. Neben dem Kinderbonus und Zahnersatz betrifft das auch eine alte Bekannte: die Zeitumstellung.

  • Im Oktober kommen auf Verbraucher wieder einige Änderungen zu: Unter anderem geht es dabei um den Kinderbonus sowie den Zahnersatz
  • Doch das sind nicht die einzigen Änderungen: Wegen der Winterzeit müssen die Uhren wieder umgestellt werden
  • Zudem haben Bund und Länder Ende September neue Corona-Regeln beschlossen: unter anderem Bußgelder
  • Ab Oktober bekommen Patienten einen höheren Festzuschuss beim Zahnersatz gezahlt

Im Oktober fallen nicht nur die ersten Blätter von den Bäumen – auch gesetzliche Änderungen kommen auf die Verbraucher zu. So wird die zweite Rate des Kinderbonus ausgezahlt, der Zuschuss bei Zahnersatz erhöht sich, und die Uhren werden umgestellt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kinderbonus: Die zweite Teilzahlung kommt

Im September konnten sich Eltern über die ersten 200 Euro pro Kind freuen – im Oktober folgt nun die zweite und letzte Zahlung von 100 Euro. Die Auszahlungen starten am 7. Oktober. Das genaue Datum hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erklärt: Die Endziffer 0 bekommt den Bonus am 7. Oktober ausbezahlt, die Endziffer 9 erst am 22. Oktober.

Eltern sollen in der Corona-Krise mehr Kindergeld bekommen.
Eltern sollen in der Corona-Krise mehr Kindergeld bekommen. © dpa-tmn | Mascha Brichta

Während Nummern Der Kinderbonus war im Juni von Union und SPD mit ihrem Konjunkturpaket beschlossen worden. Auch interessant: Corona-Gipfel mit Merkel - Diese Maßnahmen könnten jetzt verschärft werden.

Es ist eines der Mittel, mit denen die Regierung die Folgen der Corona-Krise abmildern will. Aus diesem Grund wird er auch in zwei Raten ausbezahlt: Damit soll ein Konjunkturimpuls gesetzt werden. Alle wichtigen Details zum Kinderbonus: Kinderbonus nicht auf dem Konto? Wann er ausgezahlt wird

Zahnersatz: Festzuschuss wird erhöht

Zahnersatz ist nicht nur mit teils unangenehmen Behandlungen verbunden, sondern auch ein kostspieliges Unterfangen: Selbst bei einem gut geführten Bonusheft übernehmen die Krankenkassen meistens nur einen Teil der Behandlungskosten. Grund dafür ist der Festzuschuss, der sich nach den durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung richtet. Wer sich für eine höherwertige Behandlung entscheidet, muss für die Extrakosten in die eigene Tasche greifen.

  • Hintergrund: Gesetzliche Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge erhöhen
  • Ab Oktober bekommen Patienten nun aber einen höheren Festzuschuss gezahlt: Dieser steigt von 50 auf 60 Prozent.
  • Zehn weitere Prozent bekommen Patienten mit lückenlos gefülltem Bonusheft: Wer fünf Jahre in Folge Vorsorgetermine nachweisen kann, bekommt 70 statt 60 Prozent des Festzuschusses für Zahnersatz. Bei zehn Jahren sind es sogar 75 statt 65 Prozent.

Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass der Stempel aus dem aktuellen Jahr nicht mitzählt. Für die Berechnung des höheren Zuschusses gelten nur die zurückliegenden Kalenderjahre. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt lohnen sich deshalb in vielerlei Hinsicht. Auch interessant: Elektrische Zahnbürsten: Fünf aktuelle Modelle im Test

Uhren zurückstellen: Die Winterzeit kommt

Wie ist das nochmal mit der Zeitumstellung? Diese Frage stellen sich viele Deutsche traditionell Ende Oktober, obwohl die Prozedur ja eigentlich immer die gleiche ist. Die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit erfolgt am 25. Oktober 2020.

Dabei werden die Uhren um 3.00 Uhr morgens auf 2.00 Uhr morgens zurückgestellt. Dadurch wird die Nacht um eine Stunde länger. Morgens wird es deshalb nach der Zeitumstellung früher hell und abends früher dunkel.

Zeitumstellung- Mini-Jetlag für den Körper

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    Die Zeitumstellung steht seit vielen Jahren in der Kritik: Experten glauben, dass der Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit den Schlafrhythmus aus dem Takt bringt. Ob die Zeitumstellung bald abgeschafft wird, bleibt aber weiterhin unklar.

    Auch interessant: Winterreifen: Zehn Fragen und Antworten zum Reifenwechsel

    Neue Corona-Regeln von Bund und Ländern

    Am 29. September haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder auf die steigenden Infektionszahlen reagiert und sich auf neue Corona-Regeln verständigt. Das sind die neuen Beschlüsse im Überblick:

    • Bei Angaben von falschen Daten, etwa bei Restaurantbesuchen, soll eine Geldbuße von mindestens 50 Euro drohen – für die Gäste, nicht für die Wirte. Allerdings sollen auch die Betreibenden strenger überprüfen, ob die Daten korrekt seien und gegebenenfalls nach Ausweisdokumenten fragen
    • Wo die Infektionszahlen steigen, sollen regional „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden können
    • Die Länder sollen in einem Stufensystem Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen. Bei 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner sollen in öffentlichen Räumen maximal 50 Personen zusammenkommen dürfen. Bei 50 Neuinfektionen dürfen es dann nur noch 25 Personen sein
    • Auf regionale Ausbrüche soll künftig „spezifisch, zielgenau“ reagiert werden – nicht mehr mit einem vollen Shutdown. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ eintreten. Die Länder sollen zudem ein Frühwarnsystem einrichten
    • Lesen Sie hier: Alle weiteren Infos zu den neuen Corona-Maßnahmen

    Reisewarnung gilt ab 1. Oktober automatisch für Corona-Risikogebiete

    Bislang galt für Corona-Risikogebiete nicht zwangsläufig auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Dies ändert sich am 1. Oktober: Dann soll für alle Länder, die als Risikogebiet ausgewiesen sind, auch eine Reisewarnung gelten, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite bekannt gibt.

    Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor sämtlichen Reisen über die Situation am Zielort zu informieren und die aktuell geltenden Reisewarnungen zu berücksichtigen. Ein Reiseverbot stellen die Warnungen jedoch nicht dar.

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    Bayern schließt Corona-Testzentren auf Bahnhöfen und an Autobahnen

    Mit den Coronatests an Autobahnen und auf Bahnhöfen ist es in Bayern sollte es eigentlich ab Oktober vorbei sein: Nun erwägt die Regierung, einige von ihnen aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Österreich und Tschechien trotzdem weiter offen zu halten. Im August war es in Bayern zu einer Panne gekommen, als 900 Infizierte tagelang auf ihre Testergebnisse warten mussten.

    Die Testzentren an Autobahnen in Bayern werden geschlossen.
    Die Testzentren an Autobahnen in Bayern werden geschlossen. © dpa | Sven Hoppe

    Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen nach einem Kabinettsbeschluss zudem „bedarfsorientiert“ etwa für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Die Testzentren an Flughäfen sollen außerdem weiterhin in Betrieb bleiben.

    Trotz Corona: Begutachter für Pflegegrad kommen wieder persönlich vorbei

    Die Beantragung eines Pflegegrads ist mit vielen bürokratischen Hürden verbunden: Unter anderem ist eine Begutachtung notwendig. Ab Oktober kommen Gutachter für die Ermittlung eines Pflegegrads nun in aller Regel wieder persönlich bei den Pflegebedürftigen vorbei. Darauf weist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hin.

    Wegen der Coronavirus-Pandemie waren die Hausbesuche in den vergangenen Monaten ausgesetzt. Stattdessen wurden telefonische Interviews geführt. Bei besonderen Risikogefährdungen sollen die Begutachtungen allerdings weiterhin per Telefon erfolgen. Dies sei vorläufig bis Ende März 2021 möglich, wie MDS-Geschäftsführer Peter Pick klarstellt.

    (raer/reb/mit dpa)