Ein früherer Wachmann im KZ Sachsenhausen ist vor Gericht schuldig gesprochen worden. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.

Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im früheren Konzentrationslager Sachsenhausen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass Josef S. während seiner Tätigkeit als Wachmann in dem KZ Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord geleistet habe. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

KZ Sachsenhausen: Angeklagter bestritt Tätigkeit als Wachmann

Die Verteidiger des Angeklagten hatten einen Freispruch oder im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe gefordert. Der hochbetagte Mann bestritt bis zuletzt, in dem Lager tätig gewesen zu sein. Er gab stets an, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente. Lesen Sie auch: Rassenlehre: Erfurter Schüler sollen Menschen kategorisieren

Der Angeklagte und sein Anwalt Stefan Waterkamp warten im Gerichtssaal im Januar auf den Beginn der Verhandlung.
Der Angeklagte und sein Anwalt Stefan Waterkamp warten im Gerichtssaal im Januar auf den Beginn der Verhandlung. © dpa

In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200 000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS. Auch interessant: „Insta-Cop“ mit Nähe zu Neonazi: Innenministerium reagiert

Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen. (fmg/dpa/afp)

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