Berlin. Die Maskenpflicht gilt in allen Bundesländern. Was bedeutet die Corona-Regel genau? Wie teuer ist ein Verstoß? Das müssen Sie wissen.

  • In ganz Deutschland gilt weiterhin die Maskenpflicht im Nahverkehr und im Handel
  • Bei Verstößen ist in vielen Bundesländern mit Bußgeldern zu rechnen
  • Lesen Sie hier, welche Strafen es gibt, wenn man keine Maske trägt – und wie hoch sie ausfallen
  • Die sogenannten Alltagsmasken dienen laut Gesundheitsministerium dazu, andere vor einer Infektion zu schützen
  • Studien zufolge können Masken das Risiko einer Ansteckung anderer mit dem Coronavirus minimieren
  • Müssen Polizisten Masken tragen? An welchen Orten gilt die Maskenpflicht? Wir beantworten alle wichtigen Fragen

Wie kann sich Deutschland vor der zweiten Infektionswelle schützen? Die bundesweite Maskenpflicht gilt als effektives Mittel zur Eindämmung des Coronavirus. Ein Mund-Nase-Schutz muss sowohl im Handel als auch in Bussen und Zügen getragen werden – ein wichtiges Instrument, um einen schnellen Anstieg der Covid-19-Infektionen zu verhindern.

Viele Menschen fragen sich, was die Maskenpflicht konkret für sie bedeutet, wie man den Schutz korrekt trägt und ob man ihn auch im Urlaub im EU-Ausland tragen muss. Kann man ein ärztliches Attest bekommen, wenn man keinen Mundschutz tragen möchte? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Maskenpflicht.

Lesen Sie hier: Aktuelle RKI-Fallzahlen und Corona-Reproduktionsfaktor.

Seit wann gilt die Maskenpflicht und wo besteht sie?

In ganz Deutschland gilt seit dem 29. April die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Das bedeutet, dass beim Aufenthalt in Geschäften oder beim Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Bedeckung über Mund und Nase getragen werden muss.

Ab welchem Alter gilt die Maskenpflicht für Kinder?

Die Maskenpflicht gilt in den meisten Bundesländern für Kinder ab sechs Jahren. Davon ausgenommen ist beispielsweise Hamburg: Hier gilt ab sieben Jahren die Maskenpflicht. Sachsen gibt keine konkrete Altersgrenze vor. Sachsen-Anhalt verweist lediglich darauf, dass Kinder unter zwei Jahren keine Maske tragen sollten.

Alle Kinder können einen Mundschutz aus Stoff tragen, „das ist gar kein Problem“, sagt der Berliner Mediziner und Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Jakob Maske. „CO2 ist ein Gas und bleibt im Stoff nicht hängen.“ Dieser sei ja kein luftundurchlässiges Plastik. Ein Kettenbrief auf WhatsApp hatte Eltern zuletzt wegen eines Masken-Risikos bei Kindern getäuscht.

Von komplett geschlossenen Abdeckungen – wie etwa Staubschutzmasken aus dem Baumarkt – rät der Kinderarzt allerdings ab. Erwachsene atmeten mehr Luft ein und aus als Kinder. Das geringere Lungenvolumen bei Kindern sei jedoch nicht so klein, als dass die Atemluft Platz zwischen Gesicht und Mundschutz hätte, so Maske. „Da besteht auch für kleinste Kinder keinerlei Gefahr.“ Maskenpflicht bei Kindern? Wo welche Regelungen gelten.

Wird die Maskenpflicht abgeschafft?

Noch nicht. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Diskussionen über die Maskenpflicht. So hatte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) angesichts sinkender Corona-Infektionszahlen in einem Interview die Abschaffung in seinem Bundesland gefordert.

Die 16 Gesundheitsminister der Länder hatten dem aber eine klare Absage erteilt und beschlossen, die Maskenpflicht beizubehalten. Es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, die Pandemie sei vorbei, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Wie lange die Maskenpflicht also noch gelten wird, ist unklar. „Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht“, sagte etwa Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Auch Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) glaubt, dass die Maßnahme wahrscheinlich mehrere Monate als Teil des Hygiene-Pakets gegen das Coronavirus Bestand haben wird. Lesen Sie hier: Die Heinsberg-Studie geht von einer hohen Corona-Dunkelziffer in Deutschland aus.

Maskenpflicht gegen Coronavirus: Was gilt eigentlich als Schutzmaske?

Um die Mundschutz-Pflicht zu erfüllen, reichen neben Schutzmasken auch Tücher oder Schals, die sowohl Mund als auch Nase abdecken. Auch wer einen selbst gebastelten oder genähten Mundschutz trägt, hält sich an die Mundschutzpflicht. Lesen Sie hier, wie man einen Mundschutz in Zeiten des Coronavirus einfach selbst macht.

Was ist erlaubt bei der Maskenpflicht?

Es gibt keine weiteren Regeln, außer dass jeder beim Betreten eines Geschäftes oder beim Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs eine Maske vor Mund und Nase haben muss – dabei sind aber auch ein Schal, ein Tuch oder eine selbstgenähte Maske ausreichend.

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Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Erreger, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht die Innenseite der Maske kontaminieren.

Auch nach dem Ausziehen der Maske ist es ratsam, sich die Hände zu waschen. Das Deutsche Rote Kreuz fordert dazu auf, die Masken nicht am Stoff zu berühren, sondern nur seitlich an den Fixierbändern.

Angela Merkel mit der Motto-Maske zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft in Brüssel.
Angela Merkel mit der Motto-Maske zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft in Brüssel. © AFP | YVES HERMAN

Wie trage ich einen Mundschutz richtig?

Die Maske sollte Mund und Nase abdecken und eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Die Experten empfehlen, die Maske abzusetzen oder auszutauschen, wenn der Stoff durchfeuchtet ist.

Anschließend sollten sie durch waschen oder erhitzen regelmäßig gereinigt werden. Während die Maske im Gesicht sitzt, sollte man sie möglichst nicht berühren. Falls dies passiert, Hände waschen oder desinfizieren, da sich an der Maske möglicherweise Erreger sammeln.

Bekomme ich ein Attest gegen die Maskenpflicht?

Nach Recherchen von „Report Mainz“ stellen einige Ärzte Atteste gegen die Maskenpflicht aus – ohne Patienten vorher medizinisch untersucht zu haben. Vor allem die Initiative „Ärzte für Aufklärung“ spricht sich laut Bericht dafür aus, „großzügig“ Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen – nicht aus medizinischen Gründen, sondern wegen der persönlichen Abneigung.

Das sei allerdings unzulässig und möglicherweise auch strafbar. So könne „das unrichtige Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen“ strafrechtlich relevant werden, erklärt der Fachanwalt für Medizinrecht, Martin Stellpflug, dem Magazin.

Gleichwohl können Ärzte und Psychotherapeuten entsprechende Atteste ausstellen, etwa wenn es dadurch zu Einschränkungen in der Kommunikation oder der Sinneswahrnehmung kommen kann, wenn es beispielsweise Asthmatikern gesundheitlich nicht vertretbar ist oder wenn der Atemschutz zu psychischen Belastungen wie etwa Beklemmungen führt.

Selbstausgefüllte Blanko-Atteste aus dem Internet dienen nicht zur Befreiung von der Maskenpflicht. Die Bundespolizei warnt vor dem Gebrauch: Sie weist darauf hin, dass die Vorlage eines „unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ strafbar sei.

In welchen Ländern gilt die Maskenpflicht?

Um die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 einzudämmen, haben verschiedene Länder weltweit eine Maskenpflicht eingeführt. Eine Auswahl.

  • In Belgien muss im öffentlichen Nahverkehr und an öffentlichen Plätzen mit viel Publikum, Museen und Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
  • In Bulgarien sind Mund-Nasen-Masken in gemeinschaftlich genutzten geschlossenen Räumen wieder Pflicht – etwa in Supermärkten, Apotheken, Behörden und Kirchen
  • In Dänemark muss in öffentlichen Verkehrsmitteln der Schutz getragen werden
  • In den Niederlanden müssen ebenfalls Reisende im öffentlichen Nahverkehr eine Maske tragen. In Amsterdam und Rotterdam gilt die Maskenpflicht auch an belebten Plätzen, in Geschäften in der City und im Rotlichtviertel
  • In Frankreich gilt nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht, sondern auch an einigen Orten unter freiem Himmel – beispielsweise in Paris
  • In Griechenland gilt eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Einrichtungen, auf Fähren auch an den Decks
  • In Irland ist das Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Geschäften vorgeschrieben
  • In Italien müssen in Geschäften, in Zügen oder in anderen geschlossenen Räumen Mund und Nase bedeckt werden
  • In Kroatien ist der Mundschutz in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen
  • In Österreich gilt die Maskenpflicht in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken
  • In der Schweiz ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Seilbahnen vorgeschrieben, je nach Kanton auch in Geschäften
  • Auf der Insel Zypern gilt eine Maskenpflicht für alle öffentlichen Verkehrsmittel, Geschäfte und sonstige geschlossene Räume
  • In Luxemburg ist das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, in Supermärkten oder Museen vorgeschrieben
  • Polen sieht das Tragen der Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants, Geschäften und Museen vor
  • In Rumänien besteht beim Betreten geschlossener öffentlicher Räume – zum Beispiel von Geschäften und Museen – Maskenpflicht
  • In der Slowakei muss in geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln Mundschutz getragen werden
  • In Ungarn gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Geschäften eine Maskenpflicht

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Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Immer mehr Bundesländer setzen auf saftige Bußgelder bei Verstoß gegen die Maskenpflicht. Die Höhe der Strafen fällt dabei von Land zu Land unterschiedlich aus.

  • In Bayern kann es bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht teuer werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte am Montag an, dass der Bußgeld-Regelsatz von 150 Euro auf 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen angehoben wird. Der neue Bußgeldkatalog solle noch im Laufe der Woche bekanntgemacht werden
  • In Baden-Württemberg müssen Personen, die in Bussen und Bahnen keine Maske tragen und dabei erwischt werden mindestens 100 Euro Bußgeld zahlen. Die Obergrenze für Maskenverweigerer liegt bei 250 Euro
  • Wer sich in Mecklenburg-Vorpommern weigert, im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske zu tragen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen
  • In Rheinland-Pfalz wird eine Strafe von zehn Euro kann fällig werden. Die Regierung hat aber angekündigt, das Bußgeld auf 50 Euro zu erhöhen, sollten sich die Länder nicht auf einen Betrag einigen können
  • In Niedersachsen müssen Maskenverweigerer derzeit 20 Euro Strafe Zahlen. Doch voraussichtlich von Ende nächster Woche an kann bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassiert werden
  • Letztere Summe gilt auch in Nordrhein-Westfalen: Wer keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt, wird mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden – ohne zusätzliche Aufforderung
  • Wer ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss seit Montag 40 Euro zahlen
  • In Hessen wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft – ohne vorherige Abmahnung
  • In Berliner Bussen und der U-Bahn müssen „Maskenmuffel“ zahlen. Wenn der BVG-Sicherheitsdienst Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz antrifft, wird eine Vertragsstrafe von 50 Euro fällig. Ebenfalls hat der Senat ein Ordnungs- beziehungsweise Bußgeld beschlossen: Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht können seit 27. Juni 50 bis 500 Euro fällig werden
  • In Sachsen werden Maskenverweigerer ab dem 1. September zur Kasse gebeten: Ab dem Datum ist bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben
  • Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro
  • In Thüringen wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von 60 Euro erhoben

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Alle wichtigen Infos zu den 3 Schutzmasken-Typen

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    Wie viele Masken braucht Deutschland, damit jeder geschützt ist?

    Als erste deutsche Stadt hatte das thüringische Jena eine Maskenpflicht in Supermärkten, im öffentlichen Nahverkehr und Gebäuden mit Publikumsverkehr verabschiedet. Lesen Sie hier: Virologe fordert in der Corona-Krise Mundschutz für alle.

    Die Bundesregierung hatte im Frühjahr einen Bedarf an Milliarden von Schutzmasken festgestellt – Nachschub vor allem an hochwertigen Masken war allerdings wegen einer weltweiten Nachfrage schwer zu besorgen. Im Juni 2020 entspannte sich die Lage wieder.

    Bis Ende Juni 2021 sollen Produzenten in Deutschland bis zu sieben Milliarden Masken jährlich in zertifizierter Qualität zusätzlich herstellen können. Dazu zählen FFP2, FFP3 und medizinische Gesichtsmasken.

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      Warum müssen Polizisten keine Masken tragen?

      Polizisten sind in bestimmten Situationen dazu verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen. Die Pflicht gilt dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann – etwa bei Kontakt mit Bürgern oder bei Versammlungen. Auch in Örtlichkeiten, in denen generell eine Maskenpflicht herrscht, müssen die Beamten den Schutz tragen.

      Allerdings gibt es auch Situationen, in denen Polizisten keinen Mundschutz tragen müssen – beispielsweise, wenn sie im Innendienst tätig sind oder in Situationen, in denen es generell keine Mundschutzpflicht gibt.

      In bestimmten Situationen müssen auch Polizisten Mundschutz tragen – wie hier bei einer Demo am 1. Mai in Berlin.
      In bestimmten Situationen müssen auch Polizisten Mundschutz tragen – wie hier bei einer Demo am 1. Mai in Berlin. © dpa | Michael Kappeler

      Wie schätzt die Weltgesundheitsorganisation eine Mundschutzpflicht ein?

      Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stand einer Mundschutzpflicht zunächst skeptisch gegenüber. Sie änderte jedoch ihre Einschätzung. „Das Tragen einer medizinischen Maske kann die Ausbreitung bestimmter Viruserkrankungen der Atemwege, einschließlich Covid-19, begrenzen“, heißt es nun auf der Website der WHO. Sie empfiehlt allen Personen ab zwölf Jahren das Tragen einer Maske.

      Eine Maske zu verwenden reiche jedoch nicht aus, um ausreichend geschützt zu sein. Wichtig sei es, Abstand zu halten und die Hände zu waschen.

      Alternative zum Mundschutz? So gut schützen Face Shields vor dem Coronavirus

      Studien haben einen Effekt von Schutzmasken nachgewiesen.
      Studien haben einen Effekt von Schutzmasken nachgewiesen. © ZB | Soeren Stache

      Nicht-medizinische Masken – also beispielsweise selbst genähte Masken oder ein Tuch über Nase und Mund – stellen laut WHO für den Träger nur einen sehr begrenzten Schutz da, könnten aber andere Menschen in der Umgebung vor der Verbreitung von Erregern schützen, heißt es weiter auf der Internetseite der WHO. Lesen Sie hier: So sinnvoll sind Masken und Mundschutz

      Was sagt das Robert Koch-Institut zu einer Mundschutzpflicht?

      Laut des Robert Koch-Instituts (RKI) könnte das Tragen von Masken zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Der Stoff kann Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern.

      Für die selbst gemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechend gibt es keine nachgewiesene Schutzwirkung. Laut RKI filtern die selbst gemachten Masken in der Regel aber vermutlich weniger Tröpfchen als etwa der mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutz.

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      (FMG mit dpa/AFP)