Berlin. Vor 50 Jahren kam der erste „Schulmädchen-Report“ ins Kino. Es ist eine Zeitreise in die Verklemmtheit der alten Bundesrepublik.

Der zweite Teil des „Schulmädchen-Reports“ fackelt nicht lange. Zunächst versucht er, sich einen pseudoaufklärerischen Rahmen zu geben. Der heutige Schauspiel-Grandseigneur Friedrich von Thun berichtet aus einem holzvertäfelten Büro von den vielen Zuschriften auf den ersten Teil. Aus den zahlreichen Geschichten hätte er die „interessantesten“ ausgesucht.

Dann blickt der Zuschauer auch schon ins Klassenzimmer eines Mädcheninternats. Die Kamera streift lüstern über Ausschnitte und Miniröcke der etwa 17-jährigen Schülerinnen. „Was haben Sie denn, Christa?“, fragt der Physiklehrer, der die elektrische Reibung erklären will, eine provozierend blickende junge Frau. „Gar nichts, mir kribbelt es nur jetzt schon“, sagt sie.

Dümmlich, aber harmlos? Mitnichten. Laut Bundesprüfstelle werden in erster Linie Teil 1 und Teil 3 der insgesamt 13 Filme „auch nach heutigen Maßstäben als unsittlich angesehen, da Inzest propagiert und Vergewaltigungen verharmlost werden“. Nachdem 2018 der Kinder- und Jugendpornografiebegriff erweitert wurde, gilt Teil 1 als jugendpornografisch und Teil 3 zusätzlich sogar als kinderpornografisch - also als Missbrauchsdarstellung. Sie sind damit strafrechtlich relevant.