Bad Kreuznach. Die Tat an einer Tankstelle in Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun muss der Täter sehr lange ins Gefängnis.

Die Frau hat ein furchtbares Jahr hinter sich. Trotzdem kann sie sanft lächeln, als sie nach Prozessende vor dem Gerichtssaal Interviews gibt. Sie ist die Mutter von Alexander W., dem jungen Tankstellenkassierer, der im September 2021 von einem sogenannten Querdenker erschossen wurde. Mit leiser, tränenerstickter Stimme erzählt sie vor Fernsehkameras, dass sie das Urteil nicht gerecht findet: „Es bringt mir mein Kind nicht zurück.“

Täter zu lebenlanger Haft verurteilt

Alexander W. war 20 Jahre jung, als er starb, ein Schüler kurz vorm Abitur. Nebenbei hatte er in einer Aral-Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein gejobbt, um sich seinen Führerschein zu finanzieren. Er wurde nach einem Streit um die Corona-Maskenpflicht an seinem Arbeitsplatz erschossen – von einem Kunden.

Am Dienstag hat das Landgericht Bad Kreuznach den heute 50-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Anders als von Staatsanwaltschaft und der Mutter als Nebenklägerin gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. Sonst wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen.

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Das brutale Verbrechen hatte das Land entsetzt, denn der Mord geschah in einer Zeit, in der Corona-Leugner immer größeren Zulauf erlebten. An jenem Septemberabend vor einem Jahr kommt der Kunde in die Tankstelle, um zwei Sixpacks Bier zu kaufen. Da er keine Schutzmaske trägt, weist ihn Alexander W. auf die Maskenpflicht hin. Schnell wird das Gespräch hitzig, der Mann lässt das Bier stehen und geht.

Anderthalb Stunden später kommt er zurück, mit zwei Promille Alkohol im Blut und einem Revolver in der rechten Hosentasche. Diesmal trägt er eine Maske, wie Kameraaufzeichnungen belegen. Der Kunde geht zum Verkaufstresen und zieht den Mund-Nasen-Schutz herunter. „Maske an“, sagt Alexander W. „Echt?“, fragt der Mann.

Dann zieht er seine Waffe und schießt Alexander W. in die Stirn. Die Freundin des Opfers steht daneben, sie hat das Geschehen nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz bis heute nicht verarbeitet.

Täter wollte mit Schuss ein Zeichen setzen

Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten der aus seiner Sicht völlig verfehlten Corona-Politik gesehen. Als Alexander W. auf die Einhaltung der Maskenpflicht bestand, habe der Mann beschlossen, an ihm „ein Exempel zu statuieren“.

Der Verurteilte selbst hat es früher im Prozess so ausgedrückt: „Ich wollte Herrn W. provozieren und ihn für den Fall, dass er wie von mir erwartet reagiert, auf der Stelle erschießen. Ich musste ein Zeichen setzen, auch für mich selbst.“ Er bereue die Tat und schäme sich.

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Der 50-Jährige fühlte sich von der Regierung gegängelt. Chatnachrichten an Bekannte belegen: Je länger die Pandemie dauerte, umso radikaler wurde er in seinen Ansichten. So schwadronierte er, Politiker gehörten „am Seil an die Straßenlaternen“.

Drei Wochen vor dem Mord schrieb er: Wer ihn darauf hinweise, dass er die Maske tragen solle, der müsse sich darauf einstellen, „dass er den Arsch versohlt“ bekomme. Ein psychiatrischer Sachverständiger spricht von einer „mindestens seit 2019 andauernden seelischen Fehlentwicklung mit Gewaltfantasien“.

Mutter des Opfers: Erleichterung mit Ende des Prozesses

Verteidiger Alexander Klein sagt, sein Mandant sei erleichtert, dass keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspektive nach 15 Jahren lasse. Allerdings seien seine psychische Verfassung und die besonderen Tatumstände nicht richtig gewürdigt worden. Daher werde die Verteidigung prüfen, ob sie Revision beantragen wolle.

Der Mutter des Opfers ist nach dem Urteil die Erleichterung über das Ende des für sie kräftezehrenden Prozesses anzumerken. Befriedigung empfindet sie nicht: „Egal wie das Urteil ausgegangen wäre, es hätte ja nichts daran geändert, was passiert ist und welcher Mensch verloren gegangen ist.“

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.