Dortmund/Essen/Castrop-Rauxel. Ein Vater aus Essen muss für fünfeinhalb Jahre in Haft. Er hatte seinem elfjährigen Sohn Kokain gegeben und ihn missbrauchen lassen.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und der Abgabe von Drogen an Minderjährige hat das Dortmunder Landgericht einen 38-jährigen Vater zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Essen soll Ende März dieses Jahres mit seinem elfjährigen Sohn Kokain geraucht haben und mit dem Jungen dann zu einem Parkplatz bei Castrop-Rauxel gefahren sein. Dort soll sich dann ein anderer Mann in einer Toilettenkabine an dem Kind vergangen haben.

Anders als zunächst angeklagt soll der Vater seinen Sohn nicht zum Missbrauch angeboten haben. Die Verhandlung ergab nach Angaben eines Gerichtssprechers folgenden Sachverhalt: Die Beziehung des 38-Jährigen sei zum Tatzeitpunkt in einer Krise gewesen. Daraufhin soll der Mann, der nach eigenem Bekunden selbst seit der Jugend unterdrückte homosexuelle Neigungen gehabt haben soll, den Plan gefasst haben, sich selbst auf dem Rastplatz mit einem Gleichgesinnten zu treffen.

Vater dachte, Sohn könnte homosexuelle Neigungen haben

Dort angekommen sei er dann bedingt durch den Einfluss des Kokains auf die Idee gekommen, dass es seinem Sohn ähnlich gehen könnte und er diesem Sex mit einem Mann ermöglichen müsse. Auf der Raststätte sei es dann tatsächlich zu diversen sexuellen Handlungen gekommen.

Ein Zeuge hatte damals beobachtet, wie der 38-Jährige dem anderen Mann seinen Sohn überließ, und die Polizei alarmiert. Als die erschien, waren der Vater und der Elfjährige schon verschwunden. Nicht ausgeschlossen ist, dass es nach der ersten Tat noch weitere Übergriffe geben haben könnte. Die Polizei entdeckte Vater und Sohn schließlich auf einem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite der Autobahn. Auch dort trifft sich die Schwulen-Szene.

Separate Anklage gegen Mann, der Jungen missbraucht hatte

Der Vater kam nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Seit September hatte das Landgericht gegen ihn verhandelt. Beim Urteil ging die Kammer von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus; es ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Mann, der den Jungen missbraucht haben soll, läuft ein separates Verfahren.

Die Anklage liegt bereits vor, einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht. Der Mann hatte zunächst in Untersuchungshaft gesessen, ist aber mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen ihn wurde unter äußerst strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Für besonderes Aussehen sorgte in diesem Jahr der Fall im nordrhein-westfälischen Lüdge, bei dem über 30 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Im November wurde zudem bekannt, dass ein Pädophilennetzwerk aus rund 1800 Verdächtigen jahrelang Kinder missbraucht, gefilmt und die Videos untereinander ausgetauscht hat.

Dieser Text ist zuerst auf WAZ.de erschienen.