Berlin. Lottospielen wird teurer, der Kinderbonus kommt und Maskenmuffel werden strenger kontrolliert. Diese Neuerungen kommen im September.

  • Neuer Monat, neue Änderungen: Auf die Verbraucher kommen im September wieder einige Neuerungen zu
  • So wird unter anderem das Lottospielen teurer und Corona-Verstöße werden härter bestraft
  • Daneben gibt es auch noch Regeln für den Besitz von Waffen: Wir zeigen die wichtigsten Änderungen im Überblick

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, der September steht vor der Tür und mit dem neuen Monat treten einige rechtliche Änderungen in Kraft. So wird unter anderem das Lottospielen teurer, der Bundestag verschärft das Waffenrecht und Eltern sollen im September erstmals den Corona-Kinderbonus erhalten. Diese Änderungen sollten Sie kennen:

Lotto: Glücksspieler müssen ab September mehr bezahlen

Lottospieler müssen ab dem 23. September 20 Cent mehr pro Tipp bezahlen – also 1,20 Euro. Dafür soll es im Gegenzug aber höhere Gewinne geben: Mit dem neuen Gewinnplan solle der Jackpot künftig schneller in zweistellige Millionenhöhen klettern.

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    Zudem ändern sich die Regeln für den großen Jackpot.

    • Bisher galt: Wenn er zwölf Mal hintereinander stehenblieb, wurde er beim 13. Mal ausgeschüttet.
    • Ab September gilt eine Mindestsumme von 45 Millionen Euro für die Ausschüttung, unabhängig von der Laufzeit.

    Lesen Sie mehr: Lotto-Preise steigen – steigen damit auch die Chancen auf Rekordgewinne?

    Mindestlohn: Zeitarbeiter verdienen ab September mehr Geld

    Die Mindestlöhne in der Zeitarbeit werden angehoben. In Westdeutschland steigt die Untergrenze für den Stundenlohn von 9,96 Euro auf 10,15 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern – einschließlich Berlin – gibt es statt 9,66 Euro ab dem 1. September 9,88 Euro. Zum Oktober erfolgt eine weitere Anhebung auf 10,10 Euro. Lesen Sie mehr: Mindestlohn über 10 Euro – so soll die Steigerung kommen.

    Familie: Kinderbonus und mehr Geld für Kinderbetreuung ab September

    Eltern, die Kindergeld beziehen, erhalten im September einen Corona-Kinderbonus. Der wegen der Coronakrise von der Bundesregierung aufgesetzte Kinderbonus soll erstmals am 7. September ausgezahlt werden. Die Familienkassen beginnen an diesem Tag mit der Auszahlung in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind.

    • In der ersten Überweisungsrunde sollen rund 940.000 Eltern mit 1,56 Millionen Kindern zusätzlich zum monatlichen Kindergeld die erste Bonusrate von 200 Euro erhalten.
    • Die zweite Rate von 100 Euro soll im Oktober ausgezahlt werden.

    Die Finanzspritze für Väter und Mütter ist ein Teil des umfangreichen Konjunkturpakets, das den Konsum nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln soll. Wann der Kinderbonus auf dem Konto erscheint, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen berechtigte Kinder und junge Menschen. Die einmalige Zahlung wird nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Kinderzuschlag verrechnet. Lesen Sie dazu: Corona-Kindergeld – Wer bekommt den Kinderbonus zuerst?

    Ein Teil des Kinderbonus wird im September mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der zweite Teil folgt im Oktober.
    Ein Teil des Kinderbonus wird im September mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der zweite Teil folgt im Oktober. © imago images/Jens Schicke

    Außerdem wird das „Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung“ zum 1. September neu aufgelegt: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Bund die Einrichtung von Betriebskindergärten. In den kommenden zwei Jahren sollen dafür bis zu neun Millionen Euro ausgeschüttet werden.

    Konjunkturpaket- So profitieren Verbraucher

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      Waffen: Strengere Gesetze und Überwachung

      Ab September gilt ein strengeres Waffenrecht gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. Künftig müssen sich Waffenbesitzer laut Bundesinnenministerium alle fünf Jahre auf eine Bedürfnisprüfung für ihren Waffenbesitz einstellen.

      • Bestimmte große Magazine werden verboten.
      • Die Waffenbehörden der Bundesländer müssen zudem im Rahmen einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz anfragen, ob ein Waffen-Antragsteller Verbindungen zu extremistischen oder verfassungsfeindlichen Vereinigungen hat.
      • Der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung – wird künftig im Waffenregister festgehalten.
      • Waffen kann man ab September nur noch gegen Vorlage der Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters kaufen oder verkaufen.

      Zusätzlich können die Länder ab September Waffen- und Messerverbotszonen an belebten Orten oder in der Nähe von Bildungseinrichtungen erlassen. Lesen Sie dazu: Wer in Deutschland eine Schusswaffe kaufen und tragen darf.

      Ausbildung: Psychotherapie ist ab September ein eigenständiges Studium

      Die Berufsausbildung zum Psychotherapeuten wird von Grund auf reformiert – und soll auch etwas lukrativer werden. So gibt es für die Ausbildung zum Psychotherapeuten in Zukunft ein eigenständiges Studium.

      • An das fünfjährige Universitätsstudium schließt sich eine Weiterbildung, für die die Berufseinsteiger – anders als bisher - auch ein finanzielle Vergütung erhalten. Mehr zum Thema: Psychotherapie-Ausbildung – Das ändert sich jetzt
      • Die Neuregelung tritt formal zum 1. September in Kraft und der neue Studiengang wird zum bevorstehenden Wintersemester erstmals angeboten.

      Bisher mussten Anwärter nach dem Psychologiestudium eine dreijährige Qualifizierung antreten und diese selbst bezahlen. Erst dann durften sie als Pyschotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten.

      Maskenpflicht: Deutsche Bahn führt schärfere Kontrollen ein

      In den Zügen der Deutschen Bahn soll die Einhaltung der Maskenpflicht schärfer kontrolliert werden.

      • Zuletzt setzte das Unternehmen nach eigenen Angaben regelmäßig in täglich rund 60 Fernverkehrszügen Sicherheitsmitarbeiter ein, um das vorgeschriebene Tragen von Masken zu prüfen.
      • Die Anzahl dieser Kontrollen soll bis Anfang September mehr als verdoppelt werden. Lesen Sie mehr: Corona – So trägt man Maske und Mundschutz richtig

      Reisende, die sich „vehement“ gegen die Maskenpflicht weigern, bilden nach Angaben des Konzerns zwar eine „kleine Minderheit“. Für sie kann die Fahrt aber rasch enden, die Bahn kann dann einen Beförderungsausschluss aussprechen. In „Konfliktsituationen“ soll dies die Bundespolizei umsetzen.

      (dpa/AFP/amw)