Die Stallpflicht für Geflügel im Eichsfeld bleibt weiterhin bestehen. Das Veterinäramt des Landratsamtes Eichsfeld begründet diese Entscheidung mit der regionalen Risikoanalyse der vergangenen Novembertage, die eine Lockerung der Stallpflicht aktuell nicht zulasse.

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Nach wie vor sind Kraniche unterwegs, und auch das Aufkommen anderer empfänglicher Wildvögel, wie Kormorane und Nilgänse, an den Stauseen sei erhöht. Hinzu kommen mehrere Nachweise der Geflügelpest in Nachbarlandkreisen, die die Situation zusätzlich verschärfen. Das Veterinäramt ist sich der möglichen negativen Auswirkungen der längeren Stallhaltung auf die Tiergesundheit bewusst, betont jedoch in seiner Mitteilung, dass der Schutz der Tierbestände vor einem Eintrag der hochansteckenden Seuche Vorrang hat.
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Wildvogelsichere Ausläufe als Alternative
Eine Möglichkeit, die Stallpflicht tierschutzkonform umzusetzen, ist die Errichtung von wildvogelsicheren Ausläufen. Diese Einrichtungen müssen nach oben geschlossen sein, beispielsweise durch befestigte Planen. An den Seiten können Netze mit einer maximalen Maschenweite von 25 Millimetern angebracht werden.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Geflügelpest nicht neu ist und aufgrund der Mutationsfreudigkeit des Erregers – einem Influenzavirus – auch in den kommenden Jahren, besonders in den Herbst- und Wintermonaten, mit mehr oder weniger starken Gefährdungen durch Wildvögel und Erkrankungswellen zu rechnen ist. Daher sollten Tierhalter Vorkehrungen treffen, um eine Aufstallungszeit sowohl sicher als auch tierschutzkonform zu überbrücken.
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Das Veterinäramt führt auch am Wochenende anlassbezogene Kontrollen durch. Bei Verstößen gegen die Stallpflicht drohen empfindliche Bußgelder.









