Im Arbeitsgerichtsfall des früheren Generalintendanten des Theaters Erfurt, Guy Montavon, muss das Bundesarbeitsgericht über die Zuständigkeit entscheiden. Dies teilt das Arbeitsgericht in einer kurzen Erklärung mit. Hintergrund sind die unterschiedlichen Auffassungen der Stadt Erfurt und jene von Montavon, ob das Arbeitsgericht Erfurt oder das Landgericht für die Verhandlung der Klage Montavons zuständig ist. Der Ex-Theaterchef wehrt sich gegen drei außerordentliche Kündigungen.
Freistellungen nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs am Theater
Hintergrund des ganzen Verfahrens ist die seit Oktober 2023 laufende Theater-Affäre. Guy Montavon war wegen Vorwürfen des Machtmissbrauchs und sexueller Übergriffe gegenüber Künstlerinnen und Künstlern an seinem Haus in die Schusslinie der Kritik geraten und zunächst freigestellt worden. Im Zuge der Untersuchungen traten dann auch mutmaßliche wirtschaftliche Verfehlungen Montavons zutage, die drei außerordentliche Kündigungen nach sich zogen. Gegen diese wehrt sich Montavon nun.
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Nachdem das Thüringer Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27. Januar 2025 entschieden hatte, dass für das Verfahren das Arbeitsgericht Erfurt zuständig ist, hat die Stadt Erfurt nun gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht erhoben. Die Stadt bleibt also bei der Auffassung, dass Montavon als Geschäftsführer zu behandeln sei und nicht als einfacher Arbeitnehmer. Letzteres will hingegen Montavon durchsetzen.
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Zu den Kündigungsgründen nannte die Stadt bisher keine Details. Die erste drehte sich um Privataufträge des Theater-Chefs an Werkstätten des Hauses, die nicht ordnungsgemäß bezahlt worden seien. Er selbst trat den Vorwürfen entgegen. Diese hätten, so teilte er per Anwaltspost mit, keine Tatsachengrundlage.




