Der Angeklagte ist Gymnasiallehrer, erfolgreicher Thüringer Sporttrainer, heute 63 Jahre alt. In Handschellen führen Justizbeamte ihn am Mittwoch (22. Oktober) in den voll besetzten großen Saal des Landgerichts in Erfurt. Der Prozessauftakt wegen sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Mädchens wird schnell unterbrochen. Nach einer gut halbstündigen Beratungspause mit seinem Rechtsbeistand kommt der Angeklagte zurück und kündigt ein Geständnis an.

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Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf verliest die Anklage. Es sind Zeitabschnitte mit Taten, und sie verdeutlichen die Entwicklung der Missbrauchsserie, die von 2016 bis 2020 andauert. Der Angeklagte ist Klassenlehrer und hat das in einem, wie es während der Verhandlung anklingt, nicht einfachen sozialen Umfeld lebende Mädchen im Fach Geschichte unterrichtet. Am Ende sind es 84 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, die in der Anklageschrift stehen. Fünf Fälle werden als schwerer sexueller Missbrauch gewertet.

Beratung zu möglichem vollumfänglichen Geständnis

„Sie haben es in der Hand, den Verlauf des Verfahrens und auch den Ausgang mitzugestalten“, sagt Richter Holger Pröbstel auf die zunächst gegebene Ankündigung eines Teilgeständnisses durch den Angeklagten. Was nach Beratung eben zum Entschluss führte, die Taten einzugestehen. Was eine mildere Strafe in Aussicht stellt. Der Lehrer lässt auch nicht seine Anwälte reden, er beantwortet die Fragen des Richters selbst. Bedacht, mit klarer Stimme.

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Der Angeklagte sei ein bis dahin unbescholtener Mann, anerkannt, fest im Leben stehend. Der wissen müsste, dass er mit so einem Missbrauch eines Kindes seine soziale Existenz zerstört. „Haben Sie eine Erklärung, warum sie es dennoch getan haben?“, spricht Holger Pröbstel den Angeklagten an. „Ja, aber die Erklärung, die ich hätte, ist keine Entschuldigung“, weicht der Lehrer aus.

Etliche Fälle werden vor Gericht angesprochen

Nicht alle einzelnen Fälle kommen an diesem Tag zur Sprache. Das Angesprochene zeigt aber, dass der Lehrer sehr beharrlich und immer drängender vorgegangen sein muss, um mit der damals noch 13-Jährigen Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Angefangen habe es mit Gesprächen zwischen beiden, bei denen es um seelische Probleme des Mädchens gegangen sein soll. Es folgten erste Berührungen, Küsse in der Aula, dem Keller oder anderen Räumen der Schule.

Richter: Der Angeklagte drängte auf Sex

Auf Drängen des Lehrers, und dies bestätigt er vor Gericht, sei es zunehmend intimer geworden, fanden Berührungen auf unbekleideten Körperteilen statt. So in der Turnhalle auf einer Matte. Auf einer Klassenfahrt in Thüringen legte sich der Lehrer ins Bett seiner Schülerin. Später nahm er sie mit in sein Privathaus. Hier erfolgte schließlich der – so der Vorwurf – ungeschützte Geschlechtsverkehr. Es ist der einzige Fakt, bei dem der 63-Jährige den Vorwürfen widerspricht. Sagt, es sei ein Kondom benutzt worden. „Aber das kann ich schwer beweisen.“

Während der Verhandlung wird klar, worauf sich die Anklage stützt. Im Jahr 2024 habe die inzwischen junge Frau noch einmal per Handy-Chat Kontakt zu ihm aufgenommen. Um die Beziehung noch einmal zu reflektieren. In vor Gericht verlesenen Einträgen gesteht der Lehrer auch gegenüber der jungen Frau mit sehr deutlichen und offenen Formulierungen sexuelle Absichten ein.

Richter lässt keine Schuldumkehr zu

„Die sexuellen Dinge standen nicht im Fokus der Schülerin“, sagt Richter Pröbstel. Sie habe auch von Schmerzen und Abneigung gegen eingeforderte sexuelle Praktiken gesprochen. Als der Angeklagte ansetzt, dem Mädchen zuschieben zu wollen, dass sie einen Fortgang der Beziehung wollte, kriegt er seitens des Richters eine klare Ansage. Und nimmt darauf ausdrücklich diese Aussagen zurück.

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Schon bei einem Vorgespräch vor Prozessbeginn hatte sich angedeutet, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen einlassen würde. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 30.000 Euro sei bereits zwischen den Rechtsanwälten ausgehandelt worden. Weil beide Seiten keine weiteren Zeugen befragen wollen, bleibt der Ehefrau des Angeklagten erspart, als Zeugin angehört zu werden. Was sie auch als Wunsch geäußert hatte.

Angeklagter kündigt Entschuldigung an

Am Donnerstag steht der nächste Verhandlungstag an. Der missbrauchten jungen Frau bleibt es nicht erspart, an der Verhandlung teilzunehmen. Allerdings kündigte der Lehrer auch an, sich bei seiner ehemaligen Schülerin für die Taten entschuldigen zu wollen.