Am 1. September stimmen die Thüringer Wähler über die Zusammensetzung des neuen Landtags in Erfurt ab. Das sind die wichtigsten Informationen zur Landtagswahl in acht Fragen und Antworten:

Landtagswahl im Ilm-Kreis: Wie viele Kandidaten wurden zugelassen?

Im Ilm-Kreis liegen die Wahlkreise 22 und 23, in denen je sieben Direktbewerber zugelassen wurden. Über die Wahlkreisvorschläge befand vor wenigen Tagen ein gemeinsamer Wahlausschuss. Der Wahlkreis 22 umfasst die Kommunen im Süden. Hier treten Christian Schaft (Linke), Jens Dietrich (AfD), Andreas Bühl (CDU), Maximilian Reichel-Schindler (SPD), Madeleine Henfling (Grüne), Martin Mölders (FDP) und Mathias Nicolai (Freie Wähler) an.

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Der Wahlkreis 23 fasst die nördlichen Kommunen zusammen. Hier wurden Kevin Kubasch (Linke), Olaf Kießling (AfD), Jörg Becker (CDU), Florian Wagner (SPD), Kathrin Cagnin (Grüne), Christian Stonek (FDP) und Silvio Pahlke (Freie Wähler) zugelassen.

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Die Parteien haben aber auch Listenvorschläge eingereicht. Auf ihnen stehen noch weitere Bewerber aus dem Ilm-Kreis. Wer es letztlich in den Landtag schafft, entscheiden die Wähler mit ihren Kreuzen, die sie bei den Direktkandidaten oder direkt bei der von ihnen bevorzugten Partei setzen können.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es im Ilm-Kreis?

Noch sind die Wählerverzeichnisse nicht finalisiert. Im südlichen Ilm-Kreis werden aber schätzungsweise 37.000 Wähler an die Urnen gerufen, im Nordkreis rund 47.000 Wahlberechtigte. Das sind weniger Stimmberechtigte als bei den gerade erst durchgeführten Kommunal- und Europawahlen, da das Mindestwahlalter nicht bei 16, sondern bei 18 Jahren liegt.

Wie viele Wahllokale werden eingerichtet?

Das ist Sache der Kommunen. Der Kreiswahlleiter geht allerdings davon aus, dass es genauso viele Wahllokale geben wird wie bei den Europa- und Kommunalwahlen. Einschließlich der Briefwahllokale waren es 139.

Stehen genug Wahlhelfer bereit?

Derzeit haben die Kommunen noch keinen Mangel gemeldet. Aber: Wahlhelfer arbeiten ehrenamtlich, dafür muss stets geworben werden. Die Städte und Gemeinden werden daher wohl in Kürze wieder Wahlhelferaufrufe starten.

Wird es mehr Briefwahllokale geben, um die Auszählung der Stimmen zu beschleunigen?

Die Anzahl der Briefwähler ist in den zurückliegenden Jahren spürbar gestiegen. Darauf haben sich auch die Gemeinden und Städte eingestellt. Insgesamt wurden im Landkreis 24 Briefwahlbezirke festgelegt, davon zehn in Ilmenau und sechs in Arnstadt. Zum Vergleich waren es bei der Landtagswahl 2019 insgesamt 16 Briefwahlbezirke im Ilm-Kreis.

Wann werden die Wählerverzeichnisse öffentlich ausgelegt?

Die Gemeinden und Städte legen die Wählerverzeichnisse zwischen dem 12. und 16. August aus. Zuvor erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung durch die Gemeinde bzw. Stadt. Die Wählerverzeichnisse sind spätestens am Tag vor der Wahl um 10 Uhr abzuschließen und nicht früher als am dritten Tag vor der Wahl, also zwischen dem 29. und 31. August.

Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Sie müssen bis zum 11. August verschickt werden. Eine Briefwahl ist voraussichtlich ab der 33. Kalenderwoche möglich. Voraussetzung ist, dass den Gemeinden und Städten alle nötigen Briefwahlunterlagen vorliegen. Beschafft werden sie teilweise zentral vom Land. Die nötigen Umschläge bestellen die Kommunen, der Kreiswahlleiter ordert die Stimmzettel. Wer die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung ausfüllen möchte, sollte vorher fragen, ab wann dies möglich ist.

Was kann man tun, wenn man keine Benachrichtigung bekommt oder nicht sicher ist, ob man im Wählerverzeichnis steht?

Die entsprechenden Hinweise werden durch die Gemeinden und Städte bis zum 8. August bekannt gemacht. Mit Auslegung der Wählerverzeichnisse können die Wählerinnen und Wähler auch selbst prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist beim Bürgermeister Einspruch einlegen. Aber selbst, wenn keine Wahlbenachrichtigung zugegangen oder diese verloren gegangen ist, besteht das Wahlrecht. Entscheidend für die Stimmabgabe ist letztlich nur die Eintragung im Wählerverzeichnis.

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