Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat den Haushaltsplan 2024 des Landkreises Nordhausen final geprüft, teilt Amtssprecher Michael Achard mit. Der Haushalt enthalte keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, betont Achard.

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Der Landkreis könne nun in seine geplanten Projekte investieren. Das betreffe Vorhaben in den Bereichen Breitbandausbau, Schulen, Brand- und Katastrophenschutz, Kreisstraßen, Gemeinschaftsunterkünfte sowie die Schwimmhalle in Sollstedt.

Bis zum Jahr 2015 waren die Solleinnahmen des Landkreises Nordhausen geringer als die Sollausgaben. Wegen dieser Sollfehlbeträge hat der Landkreis seit 2016 Bedarfszuweisungen vom Freistaat Thüringen erhalten und konnte damit über die Jahre die Differenzen abbauen.

Zum Ende des Jahres 2024 sollen die letzten Fehlbeträge in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro abgebaut worden sein und somit auch die seit 2012 bestehende Haushaltssicherungspflicht enden. Der Landkreis plant, künftig ohne Bedarfszuweisungen des Landes ausgeglichene Haushalte aufzustellen.

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red