Gera. Drei Flüchtlinge müssen sich wegen einer Attacke auf zwei Geraer vor dem Landgericht Gera verantworten.

Im Prozess um eine schwere Messerattacke auf zwei Männer in Gera hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihr Plädoyer gesprochen. Der Haupttäter soll nach Auffassung von Staatsanwältin Bergemann eine Jugendstrafe von sieben Jahren erhalten. Er hatte die beiden Männer mit einem Cuttermesser ins Gesicht geschnitten. Inzwischen ist das Urteil gefallen.

„Ein solches pures Gewaltgeschehen ist mir so in meiner dienstlichen Laufbahn noch nicht begegnet“, sagte die Staatsanwältin und beantragte, den 15 Jahre, möglicherweise aber auch schon 17 Jahre alten Haupttäter wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. Er war in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Gewalttaten aufgefallen, musste die Schule wechseln. An seiner neuen Schule in Münchenbernsdorf verkaufte er Drogen an Minderjährige.

„Die Sicherheit der Allgemeinheit muss eine Rolle spielen“

„Die Sicherheit der Allgemeinheit muss eine Rolle spielen. Er muss lernen, Konsequenzen zu tragen“, sagte die Staatsanwältin. Jugendstrafen dürfen maximal zehn Jahre betragen. Sie beantragte sieben Jahre Jugendstrafe.

Bei den anderen beiden Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie nichts vom Messereinsatz wussten. Sie sollen deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden.

Warnschussarrest für den Auslöser der Attacke

Jener 19-Jähriger, der die Attacke mit einer Rempelei ausgelöst hatte, soll ebenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Staatsanwältin beantragte eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem soll er für vier Wochen in den Warnschussarrest.

Dem 21 Jahre alten Angeklagten hielt sie zugute, dass er zunächst habe schlichten wollen und teilgeständig war. Sie spricht sich für eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen alle drei Angeklagten jeweils 1500 Euro an jeden der beiden Geschädigten sowie an die Freundin des einen Mannes zahlen.

Die Nebenklagevertreter stellten keinen konkreten Antrag. „Sie sollten lange Zeit haben, darüber nachzudenken, warum Sie drei junge Menschen so schwer fürs Leben gezeichnet haben“, sagte Nebenklagevertreterin Jutta Heck in Richtung des Hauptangeklagten.

Die Verteidigung soll noch am Mittwoch plädieren.