Wer durch einen Unfall oder eine Erkrankung nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wie hoch ist diese Rente? Fragen dazu beantworteten unsere Expertinnen der Deutschen Rentenversicherung beim Telefonforum dieser Redaktion.
Ich beziehe schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, etwas mehr als 900 Euro im Monat. Doch mittlerweile reicht das kaum noch. Kann ich einen Minijob annehmen?
Sie sollten prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld besteht. Darüber hinaus können Sie ein paar Stunden arbeiten gehen, soweit es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Dabei können Sie bis zu 19.600 Euro im Jahr zu Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen. Verdienen Sie mehr, wird die Rente gekürzt. Arbeiten Sie länger als drei Stunden am Tag, gefährdet das eventuell Ihren Rentenanspruch.

Ich bin Anfang 50, schon länger krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Jetzt hat mich meine Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Was bedeutet das für mich?
Wenn die Krankenkasse Sie dazu aufgefordert hat, sind Sie nun tatsächlich verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es wird dann geprüft, ob Sie rehabilitationsfähig sind und ob die Reha-Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat. Sollte sich nach Abschluss der Reha herausstellen, dass Sie nach wie vor nicht arbeitsfähig sind, wird von Amts wegen geprüft, ob für Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage kommen.

Bei mir wurde kürzlich MS diagnostiziert. Noch befinde ich mich in der Lohnfortzahlung. Soll ich schon eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen?
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Können Sie noch mindestens drei Stunden, aber keine sechs Stunden täglich mehr arbeiten, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese wird in Höhe von 50 Prozent der vollen Rente ausgezahlt. Für die Prüfung Ihrer Erwerbsminderung wird immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt. Ihre bisher ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keine Rolle.

Ich bin 1965 geboren und beziehe seit vielen Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung. Letztes Jahr habe ich 50 Prozent Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Kann ich dadurch früher eine Altersrente erhalten?
Sie haben die Möglichkeit, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen zu beantragen. Hierfür müssen Sie eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent besitzen und 35 Jahre Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Sind Sie unsicher, ob Sie diese 35 Jahre erfüllt haben, können Sie dies entweder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de erfragen. Hier finden Sie auch den verkürzten Rentenantrag.

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Ich bin schon länger erkrankt und überlege, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Wie mache ich das?
Den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente können Sie direkt über unseren Online-Service www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services ausfüllen und abschicken. Sie können sich auch an eine Beratungsstelle oder einen ehrenamtlichen Versichertenberater wenden. Dem Antrag sollten Sie aktuelle ärztliche Befunde, Krankenhausberichte oder einen Reha-Entlassungsbericht, soweit vorhanden, beifügen. Zusätzlich zu den Diagnosen ist eine eigene Einschätzung wichtig, in der Sie schildern, wie die Erkrankung Sie einschränkt. Gegebenenfalls muss auch ein unabhängiges Gutachten angefordert werden.
Ich werde demnächst 63 Jahre alt und habe 25 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung und die letzten 20 Jahre in die Landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt. Nun bin ich schwer erkrankt. Bekomme ich aus der gesetzlichen Rente auch eine Erwerbsminderungsrente?
Für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen auch sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört neben einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten auch, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung für 36 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Da Sie in den letzten Jahren in der landwirtschaftlichen Alterskasse versichert waren, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Rentenkasse übernimmt Forderung
Ich hatte vor einem Jahr einen Unfall und beziehe seitdem Krankentagegeld von meiner privaten Krankenkasse. Da diese keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlt, mache ich mir um meine spätere Rente Gedanken. Noch läuft das Verfahren zur Prüfung auf Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher. Müsste er nicht auch für meinen Rentenverlust aufkommen?
Tatsächlich würde Ihre spätere Altersrente durch die fehlenden Beiträge niedriger ausfallen. Sollten die unfallbedingten Erkrankungen sogar so schwerwiegend sein, dass eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist, werden unter Umständen für die gesamte Zeit bis zu Ihrer Altersrente Rentenversicherungsbeiträge vom Unfallgegner gefordert. Ihre spätere Altersrente würde somit in der Höhe gezahlt werden, als wenn es den Unfall nicht gegeben hätte. Die Forderung gegen die Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Rentenversicherung für Sie. Reichen Sie hierzu das Formular F0870 ein. Dieses finden Sie auf unserer Internetseite.
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Meine Erwerbsminderungsrente ist bis August befristet. Ich habe eine Weiterzahlung beantragt, aber noch keinen Bescheid erhalten. Wie soll ich mich verhalten?
Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie die Möglichkeit sich krankschreiben zu lassen. Waren Sie vor Beginn der Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Krankenkasse noch nicht ausgesteuert, können Sie wieder Krankengeld beantragen. Andernfalls wenden Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur und beantragen Arbeitslosengeld.
Rentenantrag nach Reha
Ich wurde aus der medizinischen Reha mit einem Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich entlassen. Meine Krankenkasse hat mich aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ist das rechtens? Muss ich dann Krankengeld zurückzahlen, wenn die Rente geringer ist?
Da bei der Entlassung aus der Reha eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, wird Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet. Aufgrund der Aufforderung ihrer Krankenkasse zu einer Reha sind Sie in ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Sie können den Antrag nicht ohne Zustimmung ihrer Krankenkasse zurücknehmen. Ihr Rentenversicherungsträger verrechnet die Rentennachzahlung direkt mit dem Krankengeld Ihrer Krankenkasse. Den höheren Betrag Ihres Krankengeldes müssen Sie nicht zurückzahlen.
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Ich beziehe seit 2013 unbefristete Erwerbsminderungsrente. Im Winter bekomme ich dann meine Altersrente. Wird diese niedriger sein, da ich ja keine Beiträge mehr eingezahlt habe?
Es ist richtig, dass Ihre Altersrente nach dem heutigen Gesetz neu berechnet wird. Allerdings besteht grundsätzlich Besitzschutz auf Ihre bisherige Rentenhöhe. Ausnahme: Haben Sie in Ihrer Erwerbsminderungsrente einen Grundrentenzuschlag erhalten, wird dieser in der Altersrente neu geprüft und kann daher in anderer Höhe ausgezahlt werden.
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Unser Sohn hat nur drei Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt, also die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt. Kann er die zwei Jahre, die ihm hierfür noch fehlen, als freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Eine freiwillige Versicherung ist immer für das laufende Jahr, also ab Januar 2025 möglich, sofern er in dieser Zeit keine Pflichtbeiträge gezahlt hat. Für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen muss er das Formular V0060 ausfüllen und die Höhe des zu zahlenden Beitrages angeben. Hier kann er zwischen dem Mindestbeitrag von derzeit 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1497,30 Euro wählen. Er hat auch noch die Möglichkeit bis zum 31. März 2026 für 2025 freiwillige Beiträge einzuzahlen. Sollten sich die Beitragshöhen ab 2026 ändern, muss er dann aber den höheren Mindestbeitrag zahlen.







