In Zeiten undurchsichtiger Geldanlagen und Unsicherheiten an den Finanzmärkten investieren immer mehr Menschen in das sogenannte „Betongold“, in eine Immobilie. Aber der Grundsatz „Geld gegen Ware“ lässt sich beim Grundstückskauf nicht ohne weiteres umsetzen. So kann der Eigentumsübergang auf den Käufer nicht zeitgleich mit der Zahlung des Kaufpreises verwirklicht werden, er vollzieht sich mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Auch interessant

Aber auf deren Zeitpunkt haben die Beteiligten keinen Einfluss. In vielen Fällen haben auch Behörden und Gerichte ein Wörtchen mitzureden. Die Interessen von Käufer und Verkäufer „unter einen Hut“ zu bringen, ist die zentrale Aufgabe des Notars bei der Gestaltung und dem Vollzug eines Grundstückskaufvertrages. Worauf ist besonders zu achten? Wie sieht solch ein Kaufvertrag aus? Wer hat welche Rechte, wer welche Pflichten? Wer muss welche Kosten tragen? Wo lauern Fallstricke?

Auch interessant

Antworten auf all diese Fragen geben Experten der Notarkammer Thüringen am 25. September 2025 beim Telefonforum unserer Zeitung. Von 10 bis 12 Uhr erreichen Sie unter der Telefonnummer
0361 227 5801 Alexander Fritzsche aus Gera
0361 227 5802 Manuel Ladiges aus Eisenach
0361 227 5803 Karsten Knobloch aus Weimar.