Zum Beitrag „Schenkelklopfer für einen „ausgezeichneten” Statisten: Wie Trump Merz schmeichelt“ vom 4. März:

Eigentlich sollte es keine Pressekonferenz geben, aber Trump braucht seine Bühne und wählt sich seine Statisten dafür mit Bedacht aus. Kanzler Merz versteht seine Mimik zu beherrschen und lässt sich schon mal jovial auf die Schenkel klopfen, wenn der Herrscher über die Welt sich über Zölle lustig macht. Merz versteht es zu schweigen, wenn Trump unsere Verbündeten, wie Spanien und Großbritannien, scharf kritisiert. An diesem 3. März 2026 tritt Deutschland in den Krieg im Nahen Osten ein. „Wir unterstützen die USA und Israel in deren Bemühungen, das Regime in Teheran zu stürzen“, sagt Friedrich Merz. Ein historischer Wendepunkt. Im Sommer 2025 ließ er noch Netanjahu die „Drecksarbeit“ machen. Jetzt freut er sich auf den Tag danach.
Friedemann Boelicke, Erfurt  

Foto
Leserfoto der Woche: Vor wenigen Tagen gelang Olaf Link, einem engagierten Hobbyfotografen aus Arnstadt, diese Aufnahme des aufgehenden Mondes über der Burg Gleichen. Grundlagen für solche Fotos seien eine gute Ortsplanung, eine gute Ausrüstung und die Hoffnung, dass das Wetter mitspiele. So entstand ein beeindruckendes Foto.© Olaf Link | Olaf Link

Zum Leitartikel „So viel muss erlaubt sein“ vom 2. März:

Klagen nicht Schüler und Schulen über Unterrichtsausfall? Schulgebäude werden auch in Erfurt und Thüringen mit Millionen-Aufwand renoviert oder gebaut. Die steuerzahlenden Bürger in Deutschland finanzieren diese Schulen und die Lehrer mit Milliarden-Beträgen zum Nutzen der Kinder und Jugendlichen und für die Zukunft unseres Landes. Kann es dann sinnvollerweise erlaubt sein, dem Unterricht erlaubt fernzubleiben? Selbstverständlich sind Demonstrationen gegen den Wehrdienst erlaubt. Aber müssen diese währen der Unterrichtszeit erfolgen und gar erlaubt sein? Guter Geschichtsunterricht oder eine „Verfassungsstunde“ in dieser Zeit wären besser.
Prof. Dr. Dr. Hans Pistner, Erfurt

Auch interessant

Weitere Lesermeinungen

Zum Beitrag „Eilverfahren: AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem“ vom 27. Februar:

Was ist denn ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes wert, wenn ein Bundes-Innenminister dieses in Frage stellen kann? Er will es prüfen lassen, was hat er denn bisher getan? Das Verfassungsgericht als oberstes juristisches Organ des Landes/Bundes hat ein Urteil gefällt. Das mag nicht jedem (jeder Partei) gefallen, darf man es dann trotzdem in Frage stellen? Dieses Urteil ist bindend für alle und anzuerkennen. Es ist wegweisend, das Resultat, es sind neue Wege zu gehen, die von einem Großteil des Wählers angestrebt werden. Dieses Brandmauergehabe nach Links oder Rechts lässt sich ohnehin nicht mehr lange parteipolitisch halten, das sollten jetzt, die meinen die Erleuchteten zu sein, erkennen und handeln. Genau dafür wurden sie gewählt! Das Wahlverhalten bestätigt den Wunsch nach großer Veränderung. Die nächsten Landtagswahlen werden eine deutliche Sprache sprechen.
Hans-Jürgen Obstfelder, Sömmerda

Schreiben Sie uns gern Ihre Meinung

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, Texte zu kürzen. Leserbriefe und auch Leserfotos senden Sie bitte per Mail an leserbriefe@thueringer-allgemeine.de unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und der Telefonnummer. Veröffentlicht werden davon nur Name und Ort. Leserbriefe sollten die Länge von 1400 Zeichen nicht überschreiten.