Ich möchte zu einer neuen Bank wechseln. Meine alte Bank verlangt aber eine Gebühr für die Umstellung meiner Daueraufträge und Lastschriften. Ist das rechtens und könnte ich die Gebühr eventuell umgehen? Es antwortet Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Wer sein Girokonto innerhalb Deutschlands wechselt, muss dabei nicht allein gelassen werden. Nach dem Zahlungskontengesetz sind alte und neue Bank verpflichtet, bei der Umstellung zu helfen. Dafür beauftragen Sie in der Regel Ihre neue Bank mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe. Diese fordert dann bei der alten Bank die nötigen Informationen an, zum Beispiel zu bestehenden Daueraufträgen, Lastschriften und regelmäßigen Zahlungseingängen der vergangenen 13 Monate. Die alte Bank muss diese Daten innerhalb von fünf Geschäftstagen liefern.

Kontowechsel: So vermeiden Sie unzulässige Gebühren der alten Bank

Eine Gebühr ist nicht automatisch unzulässig. Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn sie vorher vereinbart wurden, angemessen sind und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wichtig: Bestimmte Leistungen müssen kostenfrei bleiben. Dazu gehört insbesondere, dass die alte Bank die Informationen und Daueraufträge an die neue Bank übermittelt. Verlangt die alte Bank gerade dafür Geld, sollten Sie widersprechen und sich auf die gesetzliche Kontowechselhilfe berufen.

Weitere Verbrauchertipps

Um die Gebühr zu umgehen, sollten Sie nicht einzelne Umstellungen bei der alten Bank beauftragen, sondern den offiziellen Kontowechselservice über die neue Bank nutzen. Alternativ können Sie Daueraufträge im Onlinebanking selbst neu anlegen und Zahlungspartner wie Arbeitgeber, Vermieter, Stromanbieter oder Versicherer eigenständig über die neue IBAN informieren. Mein Tipp außerdem: Lassen Sie das alte Konto noch einige Wochen parallel laufen, damit keine Abbuchung oder Gutschrift ins Leere geht. ig

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 5555 erreichbar. Am 26. Juni beantwortet Finanzexperte Andreas Behn Ihre Fragen.