Seit dem 31. Juli gilt das Recht auf Reparatur. Gilt das auch für meine drei Jahre alte Waschmaschine? Es antwortet Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Leider nein. Grundsätzlich gilt das Recht auf Reparatur vollumfänglich erst ab Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, also für alle Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 verkauft werden. Auch die klassische gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler läuft in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei einer drei Jahre alten Waschmaschine ist diese Frist also meist bereits abgelaufen. Sie können sich dann normalerweise nicht mehr darauf berufen, dass der Händler das Gerät kostenlos reparieren oder ersetzen muss. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie zusätzlich eine Garantie abgeschlossen haben oder der Hersteller freiwillig eine längere Garantie gibt. Ein Blick in Kaufunterlagen, Garantieheft oder Rechnung lohnt sich deshalb.
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Ansonsten greifen für Ihre Waschmaschine die gesetzlichen Vorgaben der EU-Ökodesign-Richtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet, das Gerät weiterhin reparierbar zu halten, die Kosten dafür müssen Sie jedoch selbst tragen.
Recht auf Reparatur: Hersteller müssen Reparaturen jahrelang ermöglichen
Das neue Recht auf Reparatur richtet sich vor allem an Hersteller. Für bestimmte technische Geräte sollen sie ab sofort über mehrere Jahre Reparaturen ermöglichen müssen. Bei Waschmaschinen soll der Hersteller beispielsweise mindestens zehn Jahre lang eine Reparatur anbieten müssen, entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis. Das soll verhindern, dass Verbraucher nach wenigen Jahren vor einem Neukauf stehen. Wichtig ist aber: Eine Reparatur kann weiterhin etwas kosten. Der Hersteller muss nicht jeden Schaden kostenlos beheben. Er soll aber dafür sorgen, dass Reparaturen möglich bleiben, Ersatzteile verfügbar sind und Geräte nicht unnötig reparaturfeindlich konstruiert werden.
Waschmaschine defekt: Erst Garantie prüfen, dann Kostenvoranschlag einholen
Mein Rat: Prüfen Sie zuerst, ob für Ihre Waschmaschine noch eine Garantie besteht. Wenn nicht, wenden Sie sich direkt an den Hersteller oder einen Reparaturbetrieb und verlangen Sie einen Kostenvoranschlag.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 7. August, beantwortet Jurist Ralf Reichertz Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.






