Ich plane eine Flusskreuzfahrt. Mich beunruhigt allerdings der anhaltende Niedrigstand der großen Flüsse. Jetzt wird die Anzahlung fällig. Muss ich schon zahlen, wenn die Reise erst im November stattfindet? Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Ja, Sie müssen die Anzahlung leisten. Das derzeitige Niedrigwasser berechtigt Sie nicht zum kostenfreien Rücktritt. Dafür müsste mit erheblicher Wahrscheinlichkeit feststehen, dass unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände Ihre Reise im November erheblich beeinträchtigen werden. Die bloße Sorge Monate vor Reisebeginn reicht dafür in der Regel nicht aus. Anzahlungen von 20 bis zu 25 Prozent des Reisepreises sind bei Pauschalreisen grundsätzlich zulässig. Verlangt der Veranstalter einen höheren Betrag, sollte das besonders geprüft werden.

Weitere Verbrauchertipps

Steht vor Reisebeginn fest, dass wichtige Ziele nicht angefahren werden können, muss der Veranstalter Sie darüber informieren. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung der vereinbarten Reiseleistungen, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und die bereits gezahlten Reisekosten zurückverlangen. Achtung: Reagieren Sie auf eine Änderungsmitteilung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann dies als Zustimmung gelten.

Reisemängel: Bei Änderungen können Ansprüche geltend gemacht werden

Wird die Reise später abgesagt, muss der Veranstalter bereits gezahlte Beträge grundsätzlich erstatten. Findet sie statt, werden aber wesentliche Programmpunkte geändert, können Sie Ansprüche wegen Reisemängeln geltend machen. Mein Rat: Ist die Anzahlung fällig, zahlen Sie fristgerecht und beobachten Sie die Lage, je näher der Reisetermin heranrückt.

  • Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter der Telefonnummer 0361/2275555 erreichbar. Am Freitag, 18. September, beantwortet Juristin Nicole Schneider Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.