Ich möchte meine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Für die Stilllegung meines Gasanschlusses verlangt der Netzbetreiber mehrere Hundert Euro. Muss ich zahlen? Es antwortet Anna Rothgang, Juristin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Eine solche Rechnung sollten Sie nicht einfach akzeptieren. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden: Für die endgültige Stilllegung eines Gasanschlusses dürfen Netzbetreiber nicht ohne Weiteres eine Pauschale verlangen. Im verhandelten Fall musste der Kunde die geforderten Kosten nicht tragen.
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Wenn Sie eine solche Rechnung bekommen, schauen Sie deshalb genau hin. Fragen Sie Ihren Netzbetreiber, wofür das Geld verlangt wird und auf welcher Rechtsgrundlage. Haben Sie noch nicht gezahlt, können Sie der Forderung schriftlich widersprechen. Haben Sie bereits gezahlt, können Sie eine Rückzahlung fordern. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich dazu beraten. Ganz geklärt ist die Rechtslage allerdings noch nicht: Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss sich also noch mit dem Fall befassen.
Gasanschluss: Unterschiede zwischen Stilllegung und Rückbau beachten
Achten Sie außerdem darauf, was tatsächlich gemacht werden soll: Eine Stilllegung ist nicht automatisch dasselbe wie ein kompletter Rückbau des Gasanschlusses. Für unterschiedliche Arbeiten können unterschiedliche Kosten anfallen. Lassen Sie sich daher genau erklären, welche Arbeiten geplant sind und welche Kosten dafür berechnet werden. Bewahren Sie Angebote, Rechnungen und Schriftwechsel gut auf.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 25. September, beantwortet Juristin Katharina Knorre Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.







