Weimar. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist mit einem Eilantrag gegen die Bestimmungen der Corona-Maßnahmeverordnung zum Schulunterricht gescheitert.

Der Verfassungsgerichtshof habe den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag mit. Die AfD wollte erreichen, dass die Regelungen zum Schulunterricht außer Vollzug gesetzt werden.

Bei den Bestimmungen geht es darum, dass das Bildungsministerium Schulen anweisen kann, Unterricht als Distanz- oder Wechselunterricht oder in festen Gruppen zu organisieren. Auch der Besuch von Schulhorten kann eingeschränkt werden. In allen Fällen solle jedoch eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Gericht: AfD hat Argumente nicht schlüssig dargelegt

Nach Auffassung der AfD wird durch die Regelungen das Grundrecht auf schulische Bildung verletzt. Die Partei beklagt vor allem, dass Schulkinder falsche Adressaten entsprechender Eindämmungsmaßnahmen seien, die ohnehin untauglich seien. Die AfD ist der Ansicht, dass die Anordnung von Distanzunterricht eine Schulschließung darstelle, die gegen das Infektionsschutzgesetz und damit gegen höherrangiges Bundesrecht verstoße.

Dem hielt das Gericht entgegen, die AfD habe nicht schlüssig dargelegt, dass Anordnungen zur Schulorganisation durch das Bildungsministerium zu schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Eingriffen in die Grundrechte der Schüler führten. Zudem sei nicht offensichtlich, dass der Verordnungsgeber bei Erlass der angegriffenen Reglungen den Rahmen der ihm im Infektionsschutzgesetz eingeräumten Ermächtigungsgrundlage überschritten habe.

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