Berlin. Der AfD-Chef Jörg Meuthen kämpfte gegen Strafzahlungen wegen illegaler Parteispenden an seine Partei – und erlitt nun eine Niederlage.

Alles keine Absicht, alles bisschen amateurhaft gelaufen und eigentlich sowieso von nichts gewusst: So lässt sich grob die Argumentation von AfD-Parteichef Jörg Meuthen zusammenfassen, mit der er sich gegen Strafzahlungen gegen seine Partei wehren will. 270.000 Euro Strafe wegen illegaler Parteispenden hatte die Bundestagsverwaltung verhängt wegen Vorgängen aus dem Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2016 – dagegen hatte die Partei geklagt.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage der Partei nun ab. Konkret ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden.

Meuthen zur Spendenaffäre: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht“

Meuthen hatte sich vor Gericht auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr „hemdsärmelig“ abgelaufen, „da gab es keine professionelle Organisation“, sagte Meuthen. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“

Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89 800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertete das als illegale Parteispende und verhängte eine Strafzahlung in dreifacher Höhe: 269 400 Euro. Dagegen wollte sich die AfD vor Gericht zur Wehr setzen. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend. Ob die AfD in Berufung geht, hat die Parteispitze noch nicht entschieden.

Spendenaffäre: Auch über Fall Reil soll verhandelt werden

Meuthen ist nicht der einzige hochrangige AfD-Politiker, der in einen Spendenskandal verwickelt ist. Beim Verwaltungsgericht Berlin ist auch eine Streitsache anhängig, bei der es um den Europaabgeordneten Guido Reil aus NRW geht. Der hatte während des Landtagswahlkampfs 2017 in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Unterstützung von der Goal AG bekommen, im Gegenwert von 44.500 Euro. Auch hier hatte die Bundestagsverwaltung die dreifache Summe als Strafe verhängt, nämlich 133.500 Euro.

Und auch gegen Fraktionschefin Alice Weidel läuft noch ein Verfahren: Der Kreisverband der heutigen Fraktionschefin hatte im Bundestagswahlkampf 2017 132.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma erhalten. Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen. Den Namen nannte er nicht. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind.

Auch hier droht der AfD eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages, also von rund 396.000 Euro. Die Partei versucht das zu verhindern – sie interpretiert das Geld als persönliche Zuwendung für die damalige Kandidatin Weidel.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend. (dpa/tma/les)