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Überwachung von Linken-Politiker Ramelow ist gesetzeswidrig
Karlsruhe. Mehr als 25 Jahre lang wurde Bodo Ramelow, Fraktionschef der Partei Die Linke im Thüringer Landtag, vom Verfassungsschutz beobachtet - obwohl er seit 1999 Abgeordneter war. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht: Das war rechtswidrig. Parlamentarier sind fortan besser vor Überwachung geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politiker Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Foto: Michael Reichel/dpa© zgt

