Erfurt. In Thüringen beschloss die Opposition eine Senkung der Grunderwerbsteuer – mit Hilfe der AfD. Von Anfang an führte die Landesregierung rechtliche Bedenken an. Nun soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will gegen eine mit AfD-Stimmen beschlossene Senkung der Grunderwerbsteuer vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Darauf einigte sich am Dienstag das Kabinett, wie eine Regierungssprecherin auf Anfrage sagte. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sei mit der Auswahl eines Prozessvertreters beauftragt worden.

Die Abstimmung zur Grunderwerbsteuer im Thüringer Landtag am 14. September hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es war die erste Steuersenkung, die mit Hilfe von Stimmen der AfD beschlossen wurde. In Thüringen regiert eine Koalition aus Linke, SPD und Grünen, die aber keine eigene Mehrheit im Parlament hat.

Der Antrag für die Steuersenkung kam von der CDU, der anschließend vorgeworfen wurde, mit den Stimmen der AfD kalkuliert zu haben. Absprachen mit der AfD bestreiten die Christdemokraten. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

Voigt: Keine Gespräche mit Höcke

Thüringens CDU-Landespartei- und Fraktionschef Mario Voigt sagte am Montagabend bei «Hart aber fair»: «Ich habe mit Björn Höcke noch nie ein Gespräch geführt.» Er halte die AfD für rechtsextrem. Der 46-Jährige verteidigte in der Sendung erneut das Vorgehen seiner Fraktion bei der Abstimmung über die Senkung der Grunderwerbsteuer im Thüringer Landtag.

AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla sagte zum Agieren im Thüringer Parlament: «Das ist Pragmatismus.» Auf die Frage, ob es Absprachen vor der Abstimmung gegeben hat, sagte Chrupalla: «Natürlich gibt es immer Gespräche, gerade im Vorfeld solcher Abstimmungen.» Voigt stritt dies vehement ab und bezeichnete Chrupallas Behauptung als «Unfug». «Wir reden mit der AfD nicht.»

Rechtliche Bedenken

Die umstrittene Abstimmung ist aber nicht der Grund für die beabsichtige Klage der Landesregierung. Den Angaben nach gebe es rechtliche Bedenken mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Außerdem weist die Landesregierung darauf hin, dass der Landtag beim Haushalt Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen kann, wenn Deckung gewährleistet sei. Dies sei beim beschlossenen Gesetzentwurf aber nicht der Fall. Zudem bestünden «gravierende verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz», heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.

Voigt: Klage gegen die Thüringer Bürger

Voigt kritisierte die Pläne der Regierung scharf. «Das ist eine Klage gegen die Thüringer Bürger», sagte Voigt laut einer Mitteilung. Die Regierung versuche mit «fadenscheinigen Argumenten» eine solche Entlastung für Familien und Wirtschaft zu verhindern. «Steuersenkungen kurbeln die Wirtschaft an, erzielen Wachstum und damit positive Effekte bei den Einnahmen des Staates», so Voigt.

Der Grünen-Abgeordnete Olaf Müller wies darauf hin, dass auch der Landesrechnungshof in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf «ernsthafte Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität geäußert» hatte. «Der Entwurf ist möglicherweise verfassungswidrig», so Müller.

Thüringer CDU-Chef: Habe mit Höcke noch nie ein Gespräch geführt