Knapp drei Wochen nach der Landtagswahl befinden sich in Thüringen die Parteien in Gesprächen miteinander. Sie wollen möglichst schnell eine Regierung bilden. Wir geben nochmal ein Überblick über alles Geschehene und einen Ausblick, wie es weitergeht.

Welche Parteien sind in den Landtag gewählt worden?

Nach der Landtagswahl steht fest, welche Fraktionen im 8. Thüringer Landtag vertreten sind: AfD, CDU, BSW, die Linke und SPD ziehen in das neu gewählte Parlament ein. Die Grünen und die FDP haben weniger als fünf Prozent erhalten und sind somit nicht mehr vertreten.

Wie ist die Sitzverteilung?

Die AfD ist mit 32,8 Prozent stärkste Kraft, dahinter die CDU mit 23,6 Prozent, das BSW mit 15,8, die Linke mit 13,1 und die SPD mit 6,1 Prozent. Davon verfallen auf die AfD 32 Sitze. Die CDU erreicht 23, das BSW 15, die Linke 12 und die SPD sechs Sitze.

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Warum kann sich die Regierungsbildung schwierig gestalten?

Für eine stabile Regierung braucht man Mehrheiten. Ohne Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Landtag 88 Sitze. Die Mehrheit liegt also bei 45 Sitzen. Eine rechnerische Mehrheit hätte eine Koalition aus CDU, BSW und Linken. Dagegen spricht aber ein Beschluss der CDU, der Koalitionen mit der Linken ausschließt. Auch mit der AfD ließen sich Mehrheiten beschaffen. Jedoch gibt jede andere Partei an, nicht mit der AfD koalieren zu wollen.

Welche Koalitionen sind denkbar?

CDU, BSW und SPD führen gerade sogenannte Optionsgespräche. Das bedeutet, dass sie herausfinden wollen, ob sie eine gemeinsame „inhaltliche Grundlage“ haben. Zwischen den Parteien gab es bereits erste Treffen, die auch erfolgreich verliefen. Diese sogenannte „Brombeerkoalition“ kommt jedoch nur auf 44 Sitze. Für eine Mehrheit fehlt der Koalition jedoch eine Stimme. Die Linke hat bereits signalisiert, dass sie ein solches Bündnis tolerieren würde.

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Was bedeutet das?

Da die Linke nie gemeinsam mit der AfD abstimmen würde, reichten dem Trio aus CDU, BSW und SPD am Ende 44 Stimmen für eine parlamentarische Mehrheit.

Wie geht es weiter?

Spätestens 30 Tage nach der Wahl, also spätestens bis zum 1. Oktober, muss der neu gewählte Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen, so sieht es die Thüringer Verfassung vor. Zuvor müssen die Abgeordneten jedoch noch Fraktionen gebildet haben. Das haben alle Parteien bereits getan.

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Was passiert bei der konstituierenden Sitzung?

Der Landtag wird am Donnerstag, 26. September zu seiner ersten Sitzung zusammentreten. Dort müssen die Abgeordneten einen neuen Landtagspräsidenten oder eine Landtagspräsidentin wählen. Bei der konstituierenden Sitzung kann es jedoch zu Ärger kommen.

Wie wird eine neue Regierung gebildet?

Zuerst wird eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident gewählt werden. Er oder sie ernennt anschließend die Ministerinnen und Minister der neuen Regierung.

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