Die Thüringer Landesregierung lässt ihren Worten Taten folgen. Anders als beim gebührenfreien Hort oder dem kostenfreien Mittagessen in Schulen und Kindergärten wird der Bürokratieabbau nicht auf die lange Bank geschoben. Und das Gesetz, das am Dienstag vom Kabinett verabschiedet und in der Woche darauf vom Landtag erstmals beraten werden soll, klingt vielversprechend.
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Auf Digitalisierung statt Papierakten zu setzen, kann Zeit sparen und Übertragungsfehler vermeiden. Sollte die Technik von Bund, Ländern und Kommunen kompatibel sein, könnte es in Zukunft sogar ausreichen, Daten nur einmal anzugeben.
Keine Formulare mehr in dreifacher Ausfertigung
Wenn Mittelständler und Ministerien keine Formulare mehr in dreifacher Ausfertigung abliefern beziehungsweise bearbeiten müssen, schont das nicht nur Nerven, sondern auch Personal.
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Und ein Gesetz, das in den Kommunalverwaltungen dafür sorgt, sinnlose Normen abzuschaffen oder überzogene Standards zumindest abzusenken, ist seit langem überfällig.
Kleine, analoge Gemeindestuben nicht vergessen
Doch bei aller Vorfreude auf moderne und beschleunigte Abläufe darf folgendes nicht auf der Strecke bleiben: zum einen der Datenschutz, zum anderen die vielen, kleinen Gemeindestuben. Ohne (finanzielle) Hilfe wird dort die Welt weiter eine analoge bleiben.
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Erst der Praxistest wird also zeigen, ob das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ ein ernsthafter Befreiungsschlag oder nur die übliche Portion Reformprosa ist.





