Für die Bezahlung seiner Landesbediensteten steht Thüringens Landesregierung vor Mehrkosten in Höhe von 415 Millionen Euro. Hintergrund ist u.a. ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr, nach dem die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Länder. 

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Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Anpassung der Beamtenbesoldung sieht nun Mehrausgaben von 415 Millionen Euro in diesem und dem nächsten Jahr vor, bestätigte der Sprecher des Finanzministeriums, Peter Rossbach, in Erfurt. Zunächst solle sich nun das Kabinett mit dem Entwurf befassen. 

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Die Karlsruher Richter hatten vergangenes Jahr festgestellt, dass die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht in den Jahren 2008 bis 2020 überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung – der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.

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dpa