Die Beamtinnen und Beamten in Deutschland bekommen mehr Geld. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und sein Ministerium kündigten einen Gesetzentwurf an, in dem eine neue Besoldungsstruktur festgelegt werden soll. Der Minister kommt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach, wie der „Spiegel“ am Mittwoch zuerst berichtete.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Dobrindt und sein Ministerium sind an die Umsetzung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht gebunden. Dennoch erscheint die Summe – es geht um mehrere Milliarden Euro pro Jahr – sehr hoch. Der neue Posten im Haushalt wird wahrscheinlich in der Regierungskoalition sowie im Bundestag heftig diskutiert werden. Das Kabinett und das Parlament müssen noch über die Erhöhung entscheiden. Fragen und Antworten.

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Erhöhung der Beamtenbesoldung: Worum geht es?

Laut Ministerium soll der nun veröffentlichte Entwurf sicherstellen, dass der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. „Hierfür sind in Zeiten einer angespannten Haushaltslage gezielte Maßnahmen zu treffen“, heißt es in dem nun veröffentlichten Vorschlag. Notwendig sei eine Besoldungsstruktur, „die sich deutlich am Leistungsprinzip orientiert“. 

Laut einer Hochrechnung des Innenministeriums, die dem „Spiegel“ vorlag, werde die Reform der Besoldungsstruktur „zu Mehrkosten von insgesamt 6,912 Milliarden Euro“ führen, hieß es. In den kommenden Jahren würden sich die Kosten wahrscheinlich sogar noch erhöhen, so das Magazin. Und wenn die Regelung auch noch rückwirkend für das Jahr 2025 gelten werde, werde das weitere 707 Millionen Euro kosten.

Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, dass für dieses Jahr mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 3,39 Milliarden Euro zu rechnen sei. Für das Jahr 2027 sei laut der Berechnung des Ministeriums ein Mehraufwand von etwa 3,52 Milliarden Euro zu erwarten.

Wie hoch ist die Besoldung für Bundesbeamte zurzeit?

Das Innenministerium ist lediglich für die Beamten sowie Richter des Bundes und die Berufs- und Zeitsoldaten zuständig. Es gibt ein Grundgehalt und darüber hinaus zum Beispiel eine Familienzulage, die für die einzelnen Kinder ausgezahlt wird.

Die aktuelle Bundesbesoldungsordnung gilt seit März 2024. Seitdem erhält ein Mitarbeiter in der niedrigsten Besoldungsgruppe A3, Stufe 1, ein Grundgehalt von 2706,99 Euro. Das betrifft den sogenannten einfachen Dienst, zum Beispiel Mitarbeiter, die als einfache Verwaltungshelfer oder Boten arbeiten, sowie Hausmeister-Helfer und Pförtner. In der höchsten Besoldungsstufe A16, Stufe 8, verdient ein Staatsdiener 8716,97 Euro plus etwaige Zulagen. Hierbei geht es erfahrene Führungskräfte mit langjähriger Dienstzeit.

In der Besoldungsgruppe B11 kommt man auf ein Einkommen von 16.084,36 Euro. Dies betrifft die Spitzenbeamten im höheren Dienst – zum Beispiel Staatssekretäre, Präsidenten großer Bundesbehörden oder höchste militärische Dienstgrade. Als Mitarbeiter der Besoldungsgruppe W3, Stufe 3, für Universitätsprofessoren, liegt der Verdienst bei 8625,02 Euro Grundgehalt.

Wieso handelt das Innenministerium gerade jetzt?

Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage mit, es gehe um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2020, in der die Richterinnen und Richter die Besoldung für Beamte teilweise für rechtswidrig erklärt hatten. Daraus ergibt sich der Handlungsbedarf des Ministeriums. Es darf nicht ewig mit der Umsetzung des Urteils warten. Wirtschaftskrisen, Sparzwänge oder hohe Energiepreise sind in dem verwaltungstechnischen Ablauf nicht entscheidend – zumal sie eh nicht vorhersehbar sind.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte dieser Redaktion: „Aus diesem Urteil ergab sich Handlungszwang für den Gesetzgeber. Der jetzt vorgelegte Vorschlag orientiert sich streng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, die in einer Entscheidung im vergangenen Jahr noch mal präzisiert wurden.“ Es werde jetzt mit dem Gesetz lediglich „die Einhaltung der besoldungsrechtlichen Vorgaben“ des Karlsruher Gerichtes „zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation“ umgesetzt.

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Welche Reaktionen gibt es?

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) verteidigte das Vorgehen. Der Bundesvorsitzende des dbb, Volker Geyer, sagte unserer Redaktion: „Im Detail werden wir das jetzt gründlich prüfen. Die Materie ist kompliziert, denn Karlsruhe hat mit dem jüngsten Urteil ganz spezifische Maßstäbe zur Beurteilung einer amtsangemessenen Alimentation aufgestellt.“ Zentral sei für den dbb, dass dieses Streitthema jetzt endlich nachhaltig befriedet werde. „Das ist das Mindeste, was die Kolleginnen und Kollegen, die dieses Land am Laufen halten, verdient haben“, sagte Geyer.

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Kritik kam vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Diese zielte jedoch nicht so sehr auf die Erhöhung der Besoldung. „Der Bund muss auf neue Beamtenposten grundsätzlich verzichten“, sagte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, unserer Redaktion. „Das rasante Wachstum beim Personal in der Bundesverwaltung von knapp 250.000 auf mehr als 304.000 Beschäftigte in den vergangenen zehn Jahren ist ausschließlich auf Verbeamtungen zurückzuführen.“

Gleichzeitig seien die Stellen von Arbeitnehmern reduziert worden. „Dabei manchen Tarifbeschäftigte doch keinen schlechteren Job als Beamte“, so Holzapfel. Diese „kurzsichtige Personalpolitik“ räche sich jetzt. Deshalb sollte der Beamtenstatus nur noch bei hoheitlichen Kernaufgaben wie Polizei, Justiz und Finanzverwaltung greifen – genau dort, wo der Staat unmittelbar Recht und Gesetz vollzieht.