Berlin. Ein neues Gesetz schränkt die Verkäufe auf Online-Plattformen wie Ebay ein. Als Bürgergeld-Empfänger müssen Sie jetzt hierauf achten.

Die Zeiten, in denen man unreguliert auf Ebay oder anderen Plattformen Gegenstände verkaufen konnte, sind vorbei. Online-Plattformen wie Ebay, Amazon oder Ebay-Kleinanzeigen sind unter Umständen verpflichtet, die Daten der Nutzer an das Finanzamt weiterzuleiten. Wer bisher unbeachtet im großen Stil ein Geschäft betreibt, kann nun leichter zur Kasse gebeten werden. Lesen Sie auch: Bürgergeld: Befreiung von Rundfunkgebühren - so geht es

Die neuen Regelungen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes gelten auch für Bürgergeld-Empfänger. Worauf die jetzt besonders achten müssen, lesen Sie hier.

Steuertransparenzgesetz: Ab 30 Verkäufen gehen die Daten ans Finanzamt

Auf Ebay und Co. verdienen sich viele Nutzer etwas dazu. Dass das jetzt auch das Finanzamt stärker kontrollieren will, ist nicht überraschend. Ab sofort müssen die Online-Plattformen, auf denen die Käufe und Verkäufe stattfinden, dem Finanzamt Nutzer melden, die im Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigen.

Das Gleiche gilt für Verkäufer, die innerhalb eines Jahres mehr als 2000 Euro mit ihren Online-Verkäufen verdienen. Güter des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder, sind von der Regelung ausgeschlossen. Das betrifft sowohl Bürgergeld-Empfänger als auch alle anderen Nutzer.

Für Bürgergeld-Empfänger ist das erstmal nichts Neues. Denn sie müssen sowieso alle Einkünfte an das Jobcenter melden. Dazu zählen auch beispielsweise Ebay-Verkäufe, die dann auf den Regelsatz angerechnet werden.

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Steuer-ID und Bankverbindung: Diese Daten bekommt das Finanzamt

Wenn ein Nutzer mehr als 30 Artikel verkauft oder die Grenze von 2000 Euro Umsatz im Jahr überschreitet, werden seine Daten dem Finanzamt gemeldet. Das bekommt den Namen, die Adresse, die Steuer-ID und die Bankverbindung des Nutzers. Außerdem werden die genauen Details über Verkaufsgegenstand und -Preis weitergegeben.

Wenn Bürgergeld-Empfänger dem Jobcenter ihre Zusatzeinkünfte nicht schon vorher melden, könnte es diese Information vom Finanzamt erhalten. Als Bürgergeld-Empfänger sollte man sowieso immer seine Einkünfte dem Jobcenter mitteilen.

Ebay und Co.: Was muss versteuert werden?

Grundsätzlich kann der Gewinn aus Online-Verkäufen versteuert werden. Denn nur der zählt als Einkommen. Wenn gebrauchte Gegenstände verkauft werden, wird allerdings in den allermeisten Fällen kein Gewinn erzielt. Der Neupreis liegt fast immer höher als der Verkaufspreis. Ein Gewinn von unter zehn Euro fällt außerdem unter die Bagatellgrenze.

Wer als Bürgergeld-Empfänger Einkommen verschweigt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter Nachforschungen einleitet. Wenn ein Betrug festgestellt wurde, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Weitere Folgen können Sanktionen oder der Wegfall des Anspruchs auf das Bürgergeld sein.