Berlin . Steuererklärung, Mindestlohn für Zeitarbeiter, Sozialversicherungen für Selbstständige und Corona-Regeln: Das ändert sich im April.

Kaum sind die Uhren auf Sommerzeit umgestellt und der Frühling richtig eingeläutet, steht der April vor der Tür. Der 1. April ist nicht nur polarisierender Scherztag, sondern auch Stichtag für einige Änderungen. Was sich im April ändert.

Höhere Umzugspauschale für Steuererklärungen

Eine gute Nachricht für alle, die berufsbedingt umziehen, ist die Erhöhung der Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung. Bis zum 1. April 2022 lag diese für Singles bei 870 Euro und steigt auf 886 Euro. Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bekommen dann vom Finanzamt einen Zuschlag von je 590 Euro. Bisher lag dieser Betrag bei 580 Euro. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschale gilt der Tag vor dem eigentlichen Umzug.

Für Kinder, die nach einem solchen Umzug Nachhilfe in Anspruch nehmen, können die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag von 1881 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vor dem 1. April 2022 lag dieser Betrag bei 1160 Euro.

Höherer Mindestlohn für Zeitarbeiter

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zwar erst im Juli planmäßig auf 10,45 Euro pro Stunde, laut einem Gesetzesentwurf soll er aber noch 2022 auf 12 Euro steigen. So hat es Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag festgelegt. Zeitarbeitende verdienen bereits jetzt mindestens 10,45 Euro pro Stunde. Für sie kommt außerdem die planmäßige Erhöhung des Mindestlohns auf 10,88 Euro schon am 1. April.

DHL-Packstationen nur noch mit App nutzbar

Kundinnen und Kunden der DHL erwartet im April eine einschneidende Änderung an den Packstationen: Diese können nicht mehr wie bisher mit der Kundenkarte bedient werden, sondern nur noch über die App "Post & DHL". Wer Pakete über die Packstationen bekommen möchte, muss also zwingend die App der DHL installieren.

Corona-Maßnahmen fallen nach Übergangszeit

Bereits mit dem 20. März fallen einige der bisher gültigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen sollen gelten. Mehrere Bundesländer haben jedoch angekündigt, die vorgesehene Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Dementsprechend könnten ab dann etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen die Maskenpflicht in Restaurants und im Einzelhandel sowie die 3G-Regel in diesen Bereichen fallen.

In Berlin und im Saarland beispielsweise könnte die Übergangsregel schon ab dem 1. April nicht mehr gelten. Laut Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ist eine Übergangszeit von zwei Wochen vorgesehen. Diese soll auch genutzt werden, um neue Regeln zu beschließen.

Wie genau es ab April in den Bundesländern mit den Corona-Maßnahmen weitergeht, ist derzeit noch nicht klar zu benennen.

Entscheidung über Sozialversicherungspflicht für Selbstständige

Für Selbstständige bringt der April Änderungen bei der Statusfeststellung durch die Rentenversicherung. Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren erfolgt über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es dient dazu Unklarheiten des Sozialversicherungsstatus auszuräumen. Ziel dieses Verfahrens ist es, festzustellen, ob ein Arbeitnehmer ein abhängiger, festangestellter Beschäftigter oder selbstständig tätig und damit verbunden sozialversicherungspflichtig ist. Zeitgleich wird die entsprechende Höhe des Sozialversicherungsbeitrages festgesetzt.

Ab April 2022 wird das Verfahren dahingehend geändert, dass bei Selbstständigen über den Erwerbsstatus entschieden wird und nicht wie bisher über die Versicherungspflicht nach Art der Beschäftigung. Die DRV wird somit dazu ermächtigt den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns festzustellen. Zudem kann der Antrag auf Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens ab dem 1. April nicht mehr erst ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, sondern bereits davor gestellt werden. Dies soll der Prävention etwaiger sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen, wie den erwähnten Rück- bzw. Nachzahlungspflichten dienen.

Die Deutsche Rentenversicherung teilt den Beteiligten mit, welche Entscheidung getroffen werden soll. Die Beteiligten können sich daraufhin noch in einem Anhörungsverfahren äußern. (lg)