Berlin. Mit einer Impfpflicht könnte ein nationales Impfregister kommen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Hürden für überwindbar.

Schon Anfang des Jahres könnte es soweit sein: Dann könnte der Bundestag bereits über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abstimmen. Die Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist ein starker Eingriff in die Grundrechte – und entsprechend umstritten.

Offen bleibt zudem die Frage, wie eine allgemeine Impfpflicht überhaupt kontrolliert werden könnte. Ein Vorschlag: die Einführung eines nationalen Impfregisters.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die Einführung eines solchen Impfregisters im Zuge einer allgemeinen Impfpflicht für umsetzbar. „Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht“, sagte Kelber unserer Redaktion.

Impfen: Datenschutzbeauftragter hält Impfregister nicht für unmöglich

Allerdings müsse die Politik zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit der Impfpflicht erreichen wolle, sodass man beurteilen könne, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei – oder eine andere Maßnahme besser geeignet sei.

Sollte sich dabei herausstellen, dass ein zentrales Impfregister der beste Weg sei, würden weitere Hürden warten: „Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen“, sagte Kelber.

Bundesdatenschutzbeauftragter dringt auf Forschungsdatengesetz

Ein Problem in der bisherigen Bekämpfung der Corona-Pandemie war und ist die fehlende Digitalisierung im Gesundheitssektor. Faxende Gesundheitsämter, unzureichende technische Ausstattung in den Kliniken und viele Pannen bei der Datenübermittlung. Zwar erlaubt die Datenschutzgrundverordnung bereits die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken unter besonderem Schutz der personenbezogenen Daten.

Dennoch will die Ampel-Koalition die Forschung im Umgang mit Daten stärken – und ihr ein Forschungsdatengesetz an die Hand geben. Bei Ulrich Kelber stoßen die Pläne auf Zustimmung. „Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig valide Daten für Modellierungen und die Bewältigung von Szenarien sind“, sagte Kelber. Allerdings müsse dabei stets gelten, dass ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung keine Daten verwendet werden dürften.

Kelber fordert Ende der Vorratsdatenspeicherung

Auch ein weiteres Vorhaben der Ampel stößt bei Kelber auf Zustimmung: Das mögliche Ende der Vorratsdatenspeicherung. „Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und wurde in den letzten Jahren immer wieder erfolgreich vor Gericht angegriffen“, sagte Kelber. Er begrüßte die Ankündigung des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) gegenüber unserer Redaktion, die Vorratsdatenspeicherung streichen zu wollen.

„Der vom Justizminister beschriebene Weg, bei einem konkreten Anlass und bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer schweren Straftat nach richterlicher Anordnung Telekommunikationsanbieter zur Sicherung von Daten zu verpflichten, ist die rechtstaatlich saubere Vorgehensweise“, sagte Kelber.

Künstliche Intelligenz könnte Ermittlern helfen

So werde verhindert, dass Millionen von Menschen grundlos überwacht und damit in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte eingeschränkt werden, sagte Kelber. Er setzt stattdessen auf die Hilfe von künstlicher Intelligenz bei der Unterstützung der Ermittler. Allerdings müssten auch dabei die Risiken und der Nutzen gegeneinander abgewogen werden.

Künstliche Intelligenz in der Ermittlungsarbeit ist nicht unumstritten. Beim sogenannten „Predictive Policing“ wird beispielsweise anhand von Daten die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Straftat berechnet – und entsprechend der Polizeieinsatz gesteuert und koordiniert. Aber auch Mustererkennung wäre denkbar.

„Beim Einsatz von KI müssen alle sonstigen datenschutzrechtlichen und damit grundrechtsschützenden Regeln eingehalten werden“, mahnt Kelber. Es brauche eine Diskussion. Derzeit befinde er sich zu dem Thema in Gesprächen mit Akteuren aus der Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung.

Überwachungsgesamtrechnung könnte kommen

Auch ein weiteres Ampel-Vorhaben stößt auf das Wohlwollen des Bundesdatenschutzbeauftragten: SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine sogenannte Überwachungsgesamtrechnung bis spätestens Ende 2023 erstellen zu wollen. So sollen bestehende Sicherheitsgesetze auf ihre Auswirkungen überprüft werden – und ein Überblick geschaffen werden, wie groß der Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ist.

Eine solche Überwachungsgesamtrechnung sei „dringend notwendig“, sagte Kelber. Er forderte, dass diese durch eine unabhängige Stelle durchgeführt werden und wissenschaftlich fundiert sein müsse. Entscheidend sei, die gesetzlichen Regelungen übergreifend zu betrachte. „Wurden die bestehenden Möglichkeiten ausschöpft? Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Regelungen und die Vollzugspraxis in ihrer Gesamtheit auf die Bürgerrechte und die Freiheit? Nur auf einer derart gesicherten Basis kann sinnvoll über neue Sicherheitsgesetze entschieden werden“, sagte Kelber.