Händler stellen sich gegen eine geplante Kassenbonpflicht. Sie bekommen mit Wirtschaftsminister Altmaier nun prominente Unterstützung.

BerlinIn gut zwei Wochen soll in Deutschland eine Bonpflicht für Händler eingeführt werden. Ob der Kunde will oder nicht: Der Verkäufer soll dann in Zukunft immer einen Kassenbon erstellen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will das Vorhaben in letzter Minute stoppen. Damit kritisiert er einen Ministerkollegen offen.

Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde „zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen“, schrieb Altmaier an Finanzminister Olaf Scholz (SPD), auf den das Gesetz zurückgeht. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor. Zudem würde die Umwelt durch die Belege belastet, die oft auf umweltschädlichem Thermopapier gedruckt werden und laut Altmaier meist „direkt im Müll landen“. Kritiker haben immer wieder darauf hingewiesen, dass einige Drucke und Kassenbons auch giftig sind.

„Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Samstag. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und Steuerbetrug verhindern.

Pflicht für Kassenbons: Rewe spricht von 140.000 Kilometern mehr Papier

Das Finanzministerium hatte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel geschrieben, es sei ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt.

Altmaier betonte in seinem Brief vom 12. Dezember: „Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich.“ So rechne die Handelskette Rewe mit 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. „Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet.“ Er hoffe nun „auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt“

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an. Das Kassengesetz war am 22. Dezember 2016 erlassen worden.

Altmaier verwies auf eine mögliche Ausnahmeregelung. Diese sollte genutzt werden. Er forderte Scholz auf, einen sogenannten Anwendungserlass vom Juni so zu überarbeiten, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, „in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen“.

Vor allem Handelsverbände laufen Sturm gegen die Bonpflicht. Sie verweisen vor allem auf hohe Umrüstungskosten für Ladenkassen. Viele Händler befürchten durch die Pflicht für Kassenbons ein Bürokratiemonster. (dpa/ac)