Berlin. Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Offen ist jedoch weiter die Grundrente.

Weg frei für die Grundsteuerreform: Die Bundesregierung hat bei dem Streitthema am frühen Montagmorgen einen Kompromiss erzielt. Dem Vernehmen nach soll dieser auch die vor allem von der CSU verlangte Einführung von Öffnungsklauseln für die Länder vorsehen.

Damit bekämen die Länder Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer. Wie die Klausel genau aussehen soll, wurde nach dem Koalitionsausschuss nicht erläutert.

Grundsteuerreform muss bis Ende 2019 in Kraft treten

Die erste Lesung zur Grundsteuerreform soll noch vor der Sommerpause des Bundestages Ende Juni stattfinden, so dass die Gesetzesreform – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt – noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vergangene Woche überraschend angekündigt, dass die Regierung in dieser Woche mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gesetzentwurf dazu vorstellen werde. Dem Vernehmen nach waren Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und das Land Bayern aufeinander zugegangen. Scholz hatte bisher Öffnungsklauseln für alle Bundesländer abgelehnt.

Bemessungsgrundlagen für Grundsteuer sind veraltet

Der Vize-Kanzler setzte bisher für alle Bundesländer einheitlich auf ein wertabhängiges Modell, bei dem vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen sollen. Bayern will ein Modell, bei dem sich die Höhe der Abgabe pauschal an der Fläche des Grundstücks orientiert.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbssteuer wird sie jedes Jahr fällig. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage völlig veralteter Zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung verlangt.

Die Grundsteuer ist nicht nur ein wichtiges Thema für Eigentümer. Auch Mieter sind indirekt von ihr betroffen. Warum der Grundsteuer-Streit jeden interessieren sollte.

Groko will wohl Handlungsfähigkeit demonstrieren

Die Einigung soll wohl auch als Signal verstanden werden, dass nach den herben Verlusten bei der Europawahl die Spitzen von Union und SPD auch in neuer Besetzung handlungsfähig sind. Der Koalitionsausschuss kam am Sonntagabend zusammen, um den Kurs der Koalition zu überprüfen.

Union und SPD hatten angekündigt, nach der Europawahl und mit Blick auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen die bisherige Schwerpunktsetzung des Bundeshaushalts zu überprüfen.

Kommentar: Große Koalition am Scheideweg: Aufhören – oder regieren

Fahrpläne legte die Koalitionsspitze auch für den Abbau des Solidaritätszuschlages sowie für Wohnen und Klimaschutz vor. Das sind die Ergebnisse:

  • Soli: Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten sich bei ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche bereits darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag nun doch nur für 90 Prozent der Solizahler abzuschaffen – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Union wollte ihn zuletzt komplett streichen. Die Koalition beauftragte nun die Bundesregierung, dem Bundestag bis Ende August einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch eine Freigrenze vorzulegen. Dieser Schritt soll den bisherigen Plänen zufolge ab 2021 greifen. Der Fiskus würde damit auf rund zehn Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr verzichten, was etwa der Hälfte des heutigen Aufkommens aus dem Soli entspricht. So profitieren die Bürger von den Steuerplänen der Regierung.
  • Bezahlbarer Wohnraum: Für bezahlbares Wohnen will die Koalition bis Ende August ein Paket vorlegen.
  • Klimaschutz: Die Koalition will auf der Grundlage der Ergebnisse des Klimakabinetts in der zweiten Septemberhälfte „ein in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht tragfähiges Gesamtkonzept zur gesetzlichen Umsetzung der Klimaziele bis 2030 vorlegen“.

Keine Einigung gab es beim Streitthema Grundrente. „Zur zielgenauen Ausgestaltung der Grundrente gibt es derzeit weiteren Gesprächsbedarf zwischen den Partnern“, hieß es nach gut sechsstündigen Beratungen. Die SPD will die Grundrente ohne, die Union mit Bedürftigkeitsprüfung. Was bei der Grundrente für und gegen die Bedürftigkeitsprüfung spricht.

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Im Raum steht aber noch eine andere Frage: Ist die Grundrente verfassungswidrig? Aktuell dürfen sich Rentner schon mal freuen: Für 21 Millionen Bürger steigen die Rentenbezüge zum 1. Juli.

Hintergrund: Große Koalition, kleinster Nenner: Die Pläne der Regierung

(dpa/cho)